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Software - Fehlkauf - wann kann ich die Ware zurück geben

Callidentity / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, leider ist mir bei einer Bestellung ein Fehler unterlaufen, ich habe statt Lexware 2006 die Version 2005 bestellt. Bemerkt habe ich das allerdings erst, als ich das Paket öffnete. Nun teilt mir der Versender mit, dass bereits geöffnete Ware von der Rückgabe ausgeschlossen sei. Gibt es hier entsprechende Rechtsmittel? Ich hätte die Ware ja auch öffnen müssen, um diese auf Vollständigkeit zu kontrollieren. Was wäre dann? Hat hier jemand einen Tip? Danke im Voraus

bollerman begeisterung „Hallochen, ich habe da einen tip bezüglich der Ware die du fälschlicherweise...“
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hallo begeisterung - klingt ja soweit alles ganz gut und schön - es kommt aber auch immer drauf an um was für eine Sache und um welchen Wert, Nachteil (Schaden) oder Vorteil es sich da dann überhaupt handelt.

Dem gegenüber steht dann ja wohl auch noch immer die bereits geöffnete Verpackung - und dann wird laut Geschäftsbedingung halt kein Kaufpreis mehr zurückerstattet.
Denn so konnte der Käufer sich dann ja sehr wohl und auch noch sehr leicht durch Kopieren irgendwelche Vorteile verschaffen oder erschleichen - ob er es dann tatsächlich hat oder nicht - dies wird dann später auch kaum ein Richter dann restlos klären können.
Da spricht dann allein die Tatsache "geöffnete Verpackung" - keine Aussicht mehr auf Zurückgabe des dafür bezahlten Kaufpreises.

mfG bollerman