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Software - Fehlkauf - wann kann ich die Ware zurück geben

Callidentity / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, leider ist mir bei einer Bestellung ein Fehler unterlaufen, ich habe statt Lexware 2006 die Version 2005 bestellt. Bemerkt habe ich das allerdings erst, als ich das Paket öffnete. Nun teilt mir der Versender mit, dass bereits geöffnete Ware von der Rückgabe ausgeschlossen sei. Gibt es hier entsprechende Rechtsmittel? Ich hätte die Ware ja auch öffnen müssen, um diese auf Vollständigkeit zu kontrollieren. Was wäre dann? Hat hier jemand einen Tip? Danke im Voraus

begeisterung charlie62 „Wobei zwischen Recht haben und Recht bekommen ein langer und teurer Weg liegen...“
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Möchte mich mal auf den vorigen beitrag beziehen wo angeführt wird dass der verkäufer Schadenersatz verlangen kann. Dann müsste diesem ja ein NACHWEISBARER Schaden entstanden sein. Worin soll dieser denn bestehen? Der Käufer kan die ware unbenutzt und geöffnet an den Händler zurückgeben wenn feststand, dass er den Irrtum nur entdecken konnte wenn die Ware geöffnet wurde. Der Händler müsste ihm dann den Kaufpreis zurückerstatten. Das muss natürlich unverzüglich geschehen. Sonst wird die beweislage immer schwieriger. Der Käufer muss natürlich eine Sorgfaltspflicht beachten.Die ware darf keine gebrauchsspuren aufweisen. Sonst käme ggf. Schadenersatz des Händlers in Frage. Dann darf von der ware natürlich nichts fehlen. Das sollte eigentlich reichen . Gruß von begeisterung