Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Software - Fehlkauf - wann kann ich die Ware zurück geben

Callidentity / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, leider ist mir bei einer Bestellung ein Fehler unterlaufen, ich habe statt Lexware 2006 die Version 2005 bestellt. Bemerkt habe ich das allerdings erst, als ich das Paket öffnete. Nun teilt mir der Versender mit, dass bereits geöffnete Ware von der Rückgabe ausgeschlossen sei. Gibt es hier entsprechende Rechtsmittel? Ich hätte die Ware ja auch öffnen müssen, um diese auf Vollständigkeit zu kontrollieren. Was wäre dann? Hat hier jemand einen Tip? Danke im Voraus

Andreas42 Callidentity „Software - Fehlkauf - wann kann ich die Ware zurück geben“
Optionen

Hi!

Ich verstehe noch nicht ganz, was du geöffnet hast: das Packet vom Versender oder die Packung der Software?

Der erste Fall wäre ja unproblematisch, da ja die Software noch unangetastet wäre. Im zweiten fall wird es wohl in der Tat von der Kullanz des Händlers abhängen, ob er die Rücksendung gegen Neubestellung der neuen Version akzeptiert. Es ist bei Software durchaus üblich, nur ungeöffnete Software umzutauschen. Wie das rechtlich aussieht, weiss ich nicht, ich hatte bisher (das Glück?) vor dem Öffnen der eingeschweisten Kartons zu sehen, ob ich richtig geordert hatte oder nicht. Der Umtausch war dann nur Formasche.

Die andere Frage ist, ob der Hersteller von Lexware spezielle Updateangebote hat. Falls der Umtausch nicht möglich ist, wäre das eine Möglichkeit den Schaden zu begrenzen, wenn unbedingt die 2006er Variante eingesetzt werden soll.

Bis dann
Andreas