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Software - Fehlkauf - wann kann ich die Ware zurück geben

Callidentity / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, leider ist mir bei einer Bestellung ein Fehler unterlaufen, ich habe statt Lexware 2006 die Version 2005 bestellt. Bemerkt habe ich das allerdings erst, als ich das Paket öffnete. Nun teilt mir der Versender mit, dass bereits geöffnete Ware von der Rückgabe ausgeschlossen sei. Gibt es hier entsprechende Rechtsmittel? Ich hätte die Ware ja auch öffnen müssen, um diese auf Vollständigkeit zu kontrollieren. Was wäre dann? Hat hier jemand einen Tip? Danke im Voraus

bollerman Hardwaretester „Wenn die Lizenzvereinbarung erst beim Installieren der Software zu lesen war...“
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Hallo Callidentity

Nee - geöffnete Software wird nicht mehr getauscht oder zurückgenommen.

Man stelle sich nur mal vor - die Verkaufsstellen würden dann tatsächlich geöffnete Software wieder zurücknehmen.
In kürzester Zeit würde dann alle verkaufte Software (na oder dann fast alle verkaufte Software) gegen Rückerstattung des Kaufpreises wieder zu den Verkaufsstellen zurück gebracht werden.

Und wenn dann ein Verkäufer mal fragen sollte: "Und Sie haben sich auch wirklich keine Kopie davon gemacht?"
Was für Antworten würde dann der Verkäufer darauf dann wohl so alles an seinen Kopf geworfen bekommen.
Vielleicht würden sich dann einige Kunden darauf dann sogar noch bei der Geschäftsleitung persönlich beschweren wollen und was sonst noch alles - glaub mal, es ist schon gut so.

Allerdings räumt die Firma Microsoft den Kunden dann noch extra in der EULA das Recht ein - man darf dann noch auf "nicht einverstanden klicken" und dann die gekaufte Software zurückbringen. Aber wie es dann in der Praxis aussieht, damit ich leider keine Erfahrung, denn ich war ja bis jetzt immer einverstanden.
mfG bollerman