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Software - Fehlkauf - wann kann ich die Ware zurück geben

Callidentity / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, leider ist mir bei einer Bestellung ein Fehler unterlaufen, ich habe statt Lexware 2006 die Version 2005 bestellt. Bemerkt habe ich das allerdings erst, als ich das Paket öffnete. Nun teilt mir der Versender mit, dass bereits geöffnete Ware von der Rückgabe ausgeschlossen sei. Gibt es hier entsprechende Rechtsmittel? Ich hätte die Ware ja auch öffnen müssen, um diese auf Vollständigkeit zu kontrollieren. Was wäre dann? Hat hier jemand einen Tip? Danke im Voraus

Olaf19 Callidentity „Software - Fehlkauf - wann kann ich die Ware zurück geben“
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Normalerweise gilt beim Versendungskauf eine Rückgabefrist von 14 Tagen. Das heißt aber nicht - wie viele Leute meinen - dass du 14 Tage Zeit hast, die Ware in Ruhe auszuprobieren. Hast du zwar nicht gemacht, ist für den Versender aber nicht nachvollziehbar, da der Karton ja geöffnet ist. Du hättest das Produkt also schon in Benutzung haben können.

Deine Überlegung, "Ich hätte die Ware ja auch öffnen müssen, um diese auf Vollständigkeit zu kontrollieren" ist nicht stichhaltig. Wenn die Ware unvollständig gewesen wäre, hättest du sie reklamieren könnenen - das hat aber nichts mit der 14-Tage Rückgabefrist zu tun. Die dient ja nur dazu, um dem Versandkäufer die gleichen Chancen einzuräumen wie dem, der im Laden kauft. Und der darf die Verpackung ja auch nicht einfach aufreißen :-/

Nur wenn du vor dem Öffnen des Kartons am Aufdruck entdeckt hättest, dass du eine ältere Version bekommen hast, dann wäre eine Rückgabe möglich gewesen. Ich fürchte daher, du hast schlechte Karten... wobei ich das Verhalten des Versenders eher kleinlich und unkulant einstufen würde. In einem solchen Fall könnte er IMHO ruhig mal ein Auge zudrücken. Nur: er muss es nicht.

CU
Olaf