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Software - Fehlkauf - wann kann ich die Ware zurück geben

Callidentity / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, leider ist mir bei einer Bestellung ein Fehler unterlaufen, ich habe statt Lexware 2006 die Version 2005 bestellt. Bemerkt habe ich das allerdings erst, als ich das Paket öffnete. Nun teilt mir der Versender mit, dass bereits geöffnete Ware von der Rückgabe ausgeschlossen sei. Gibt es hier entsprechende Rechtsmittel? Ich hätte die Ware ja auch öffnen müssen, um diese auf Vollständigkeit zu kontrollieren. Was wäre dann? Hat hier jemand einen Tip? Danke im Voraus

i.mer Olaf19 „Normalerweise gilt beim Versendungskauf eine Rückgabefrist von 14 Tagen. Das...“
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Ich habe bis jetzt so ziemlich alles aufgemacht, wes ich mir anschauen wollte, im MM habe ich sogar die Aubi dazu gebracht mir einen Schraubendreher zu hlolen, mit dem ich selbstständig den HP-Desktop aufschrauben dürfte...

Nur einmal wollte mir der Verkäufer die Blisterverpackung nicht öffnen, da habe ich gleich Tschuss gesagt...

Was ich micht in die Hände bekomme, das kaufen ich auch nicht...

Dass man bei der Software das Problem hat, dass nicht die CD, sondern die gesamte Verpackung versiegelt wird, und so z.B. das Fehlende handbuch so gut wie nie reklamiert werden kann, ist nervig, kommt aber wohl selten vor. Deshalb ist mir ein Key und Softwware zum Download immer noch lieber...

Bei der Software gibt es ja eher nichts zum Anfassen...

Obwohl es ja durchaus gut wäre, wenn im jeden Doofmarkt ein Rechner stünde, wo jede Software aus dem Angebot zum Anschauen verfügbar wäre...
Schließlich gibt es ja nicht zu jeder Software eine Test/Demoversion im Netz...

*satire an* Wie wäre es mit Demoversionen auf Patente?