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Software - Fehlkauf - wann kann ich die Ware zurück geben

Callidentity / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, leider ist mir bei einer Bestellung ein Fehler unterlaufen, ich habe statt Lexware 2006 die Version 2005 bestellt. Bemerkt habe ich das allerdings erst, als ich das Paket öffnete. Nun teilt mir der Versender mit, dass bereits geöffnete Ware von der Rückgabe ausgeschlossen sei. Gibt es hier entsprechende Rechtsmittel? Ich hätte die Ware ja auch öffnen müssen, um diese auf Vollständigkeit zu kontrollieren. Was wäre dann? Hat hier jemand einen Tip? Danke im Voraus

Olaf19 i.mer „Ich habe bis jetzt so ziemlich alles aufgemacht, wes ich mir anschauen wollte,...“
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> sondern die gesamte Verpackung versiegelt wird, und so z.B. das Fehlende handbuch so gut wie nie reklamiert werden kann

Das hat aber nichts miteinander zu tun. Wenn etwas fehlt, musst du natürlich reklamieren. Dann hast du in jedem Fall das Problem der Beweislast, d.h. der Händler kann immer anzweifeln, dass das Handbuch wirklich gefehlt hat und dir unterstellen, dass du dir ein 2. Exemplar "erschleichen" willst (z.B. für die Raubkopie eines guten Freundes...).

So kann sich der Händler aber in jedem Fall verhalten, egal ob der Karton versiegelt war oder nicht.

CU
Olaf