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Software - Fehlkauf - wann kann ich die Ware zurück geben

Callidentity / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, leider ist mir bei einer Bestellung ein Fehler unterlaufen, ich habe statt Lexware 2006 die Version 2005 bestellt. Bemerkt habe ich das allerdings erst, als ich das Paket öffnete. Nun teilt mir der Versender mit, dass bereits geöffnete Ware von der Rückgabe ausgeschlossen sei. Gibt es hier entsprechende Rechtsmittel? Ich hätte die Ware ja auch öffnen müssen, um diese auf Vollständigkeit zu kontrollieren. Was wäre dann? Hat hier jemand einen Tip? Danke im Voraus

Pumbo Callidentity „Software - Fehlkauf - wann kann ich die Ware zurück geben“
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Ach was, Kulanz!!!

Solange zwar der Umkarton (vorsichtig) geöffnet wurde aber eine darin versiegelt sich befindende CD etc. noch nicht aufgebrochen wurde, ist alles O.K. Dann ist die Sache vom Händler vorgeschoben, er will keine Kulnaz walten lassen. Wichtig ist bei Datenträgern nur, das sie nicht installiert worden sein können. Viele machen sich das einfach, in dem sie den Packungsblister mit einem solchen Siegel gleichsetzen, was natürlich bei nicht weiter versiegelter Software auch durchaus in Ordnung ist.
In den allermeisten Fällen aber sind Programmdatenträger nochmals oberwichtig in irgendwelche Papierhüllen eingeklebt.Sind diese unbeschädigt/unaufgebrochen ist der Nachweis der Nichtbenutzung erbracht.

Davon unabhängig: Doofheit durch Fehlbestellung ist wirklich nicht Sache des Händlers. Hier noch rechtliche Schritte zu erwägen zeigt, wo das eigentliche Problem bei dieser Angelegenheit angesiedlt ist.