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Fernhandelsgesetz?

1000timh / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe für meinen Sohn ein Weihnachtsgeschenk im Internet gekauft und an meine Firmenadresse mit entsprechender Rechnungsanschrift schicken lassen. Obwohl der Verkäufer ein Rückgaberecht nach § 13 BGB eingeräumt hat verweigert er es nun mit Hinweis darauf, daß ich als Firma gekauft hätte. Der Kaufzweck, der ja in § 13 definiert ist, war aber ein Weihnachtsgeschenk, das eben nicht zu Hause ankommen sollte. Außerdem habe ich die Ware auch nicht vom Firmenkonto sondern vom Privatkonto vorab bezahlt. Weiß jemand wie sich hier die genaue Rechtslage darstellt?

Meine Güte... charlie62
dirk42799 1000timh „Fernhandelsgesetz?“
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Fakt ist:
seit Übernahme der entsprechenden Vorschriften ins BGB gilt für Fernabsatzverträge (früher im FernabsatzG geregelt):
wer eine Sache als Verbraucher (§ 13 BGB) kauft, kann von seinem Widerrufsrecht (äh, § 355 BGB? Irgendwo da in der Ecke...) Gebrauch machen, wenn er etwas von einem Gewerbetreibenden kauft.
Entscheidend ist hier, wer wem wie gegenüber aufgetreten bist.

1000timh hat eine Kamera gekauft, die Rechnung auf die Firma ausstellen und an die Firma senden lassen.
Somit ist davon auszugehen, daß Du sie als Firma kaufen wolltest.
Wenn Du letztlich etwas anderes wolltest, sind wir in den Anwendungsgebieten der § 119 ff. BGB (Irrtümer).
Hier dann aber insbesondere § 121 BGB beachten, wonach derjenige, der wegen Irrtums anfechtet, den Schaden (= Gelddifferenz) zu tragen hat.
Und das wären - mit etwas Fingerübung - die € 11,--, die Du als Bearbeitungsgebühr zahlen mußtest.

Also, buch´s als Erfahrung, kauf das nächste mal privat, mach Lieferanschrift Firma und gut ist.

Dirk