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Fernhandelsgesetz?

1000timh / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe für meinen Sohn ein Weihnachtsgeschenk im Internet gekauft und an meine Firmenadresse mit entsprechender Rechnungsanschrift schicken lassen. Obwohl der Verkäufer ein Rückgaberecht nach § 13 BGB eingeräumt hat verweigert er es nun mit Hinweis darauf, daß ich als Firma gekauft hätte. Der Kaufzweck, der ja in § 13 definiert ist, war aber ein Weihnachtsgeschenk, das eben nicht zu Hause ankommen sollte. Außerdem habe ich die Ware auch nicht vom Firmenkonto sondern vom Privatkonto vorab bezahlt. Weiß jemand wie sich hier die genaue Rechtslage darstellt?

Sam Hawkens 1000timh „Fernhandelsgesetz?“
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Du meine Güte: Da sagt einer "keine Chance..." und ein anderer ".. gewerblicher Kunde..." und was weiß ich noch. Du hast ja noch nicht einmal den Grund für eine etwaige Rücksendung genannt. Nichtgefallen? Defekt? Ist der Artikel nicht grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen ( Software, Unterwäsche,..ect.)? Und auf Grund dieser magersten Angaben erwartest du eine Rechtsauskunft? Das grundsätzliche Problem derartiger Anfragen wurde erst kürzlich breit erörtert! Nun denn: wenn du glaubhaft machen kannst, dass es sich um einen reinen Privatkauf handelte ( z.B. wenn der Artikel auch gar nicht gewerblich genutzt werden kann : z.B. Playstation) sollte die Anwendung etwaiger Rechte auf diesen Bereich der Verkaufsabwicklung möglich sein.
Ohne Gewähr (oder Pistole)!

Meine Güte... charlie62