Ich habe für meinen Sohn ein Weihnachtsgeschenk im Internet gekauft und an meine Firmenadresse mit entsprechender Rechnungsanschrift schicken lassen. Obwohl der Verkäufer ein Rückgaberecht nach § 13 BGB eingeräumt hat verweigert er es nun mit Hinweis darauf, daß ich als Firma gekauft hätte. Der Kaufzweck, der ja in § 13 definiert ist, war aber ein Weihnachtsgeschenk, das eben nicht zu Hause ankommen sollte. Außerdem habe ich die Ware auch nicht vom Firmenkonto sondern vom Privatkonto vorab bezahlt. Weiß jemand wie sich hier die genaue Rechtslage darstellt?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
keine chance.. du hast als firma bestellt- warum auch die rechnung auf die firma ausstellen lassen? abschreibung?
Hi,
wenn du über die Firma kaufst bist du gewerblicher Kunde, da gelten andere Reglungen. Unerheblich von welchen Konto du bezahlst, eher ist entscheidend auf welchen Namen du bestellst.
Alexander
Du meine Güte: Da sagt einer "keine Chance..." und ein anderer ".. gewerblicher Kunde..." und was weiß ich noch. Du hast ja noch nicht einmal den Grund für eine etwaige Rücksendung genannt. Nichtgefallen? Defekt? Ist der Artikel nicht grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen ( Software, Unterwäsche,..ect.)? Und auf Grund dieser magersten Angaben erwartest du eine Rechtsauskunft? Das grundsätzliche Problem derartiger Anfragen wurde erst kürzlich breit erörtert! Nun denn: wenn du glaubhaft machen kannst, dass es sich um einen reinen Privatkauf handelte ( z.B. wenn der Artikel auch gar nicht gewerblich genutzt werden kann : z.B. Playstation) sollte die Anwendung etwaiger Rechte auf diesen Bereich der Verkaufsabwicklung möglich sein.
Ohne Gewähr (oder Pistole)!
Bei der Frage nach dem Fernabsatzgesetzt ist es unerheblich, ob der Artikel defekt ist oder einfach nicht gefällt, da dies die 14tägige Rückgabefrist nicht berührt. Wäre der Artikel defekt, würde er nicht nach dem Fernabsatzgesetz fragen, sondern nach Gewährleistungsrecht.
Nebenbei bemerkt, kann auch eine Playstation gewerblich genutzt werden. Ein Freund von mir hat eine Zahnarztpraxis und im Wartezimmer steht für die Kinder eine Playstation. Kannst Du drauf wetten, dass er die gewerblich gekauft hat, gewerblich nutzt und auch in die Steuererklärung miteinbringt.
Gruß
App
Es geht um eine Kamera für 90 Euro. Ich habe die Rechnung auf meine Firma ausstellen lassen, weil ich auf keinen Fall wollte, daß das Paket an meiner Privatadresse abgegeben wird, die im gleichen Haus untergebracht ist (1Mann Unternehmen). Theoretisch könnte ich für meine Berufsausübung eine Kamera gebrauchen. Aber keine für 90,00 Euro. Meine beruflich genutzte und bereits vorhandene Kameraausrüstung kostet ein paar tausend Euronen. Die bestellte Kamera war eine Anfängerkamera für meinen Sohn. Er hat nun aber eine andere bekommen. § 13 bzw. § 14 definieren ja den Zweck des Kaufes und nicht den Käufer bzw. dessen Rechnungsanschrift. Und schon alleine daß ich die Kamera vom privaten Konto bezahlte bevor ich sie in Händen hielt untermauert doch diesen Zweck "Weihnachtsgeschenk". Schon durch die Art der Bezahlung ist der Zweck doch deutlich bestimmt. Ich nutze doch keine Kamera geschäftlich die ich privat bezahlt habe. Da wäre ich doch mit dem Klammersack gepudert!
Der Grund warum ich sie zurückgab war schlicht und einfach "nicht gefallen". Jetzt bekam ich vom Verkäufer noch eine Rechnung für Bearbeitung und Rücksendung zu mir über 11,00 Euro!
Warum das? Es hätte doch gereicht als abweichende Lieferadresse die Firma anzugeben.
An der Lage bist du nicht ganz unschuldig. Wie soll der Verkäufer denn prüfen, ob die Kamera tatsächlich von einem privaten Konto bezahlt wurde?
was anders fällt mir dazu nicht mehr ein, dem FA ist es egal wo und wie du das ding bezahlst, durch das ausstellen der rechung auf die dein unternehmen, wolltest du einen zusätluichen steuer vorteil nutzen, der schuss ist nach hinten los gegangen, betrachte das als lehrgeld und gut ist!
Bestellt hat die Firma und nicht der private Kunde, also kein Rückgaberecht bei Nichtgefallen.
Das wäre ja was! Wenn der Chef jedesmal "als Privatmann" vom Rückgaberecht Gebrauch machen wollte!
Häääähhhh?
Seit wann ist denn die Lieferadresse entscheidend dafür ob es ein gewerblicher oder privater Kauf ist? Ich kann mir doch Artikel liefern lassen wohin ich will. Im übrigen ist doch wohl klar dargelegt, dass es sich um einen Privatkauf handelt, der über ein Privatgirokonto abgewickelt wurde. Und ne Kamera für 90 Euro.... nun ja kenne wenige die eine Kamera gewerblich nutzen und so was "billiges" kaufen. Noch dazu fällt mir grad auf, dass die Firma und die Privatanschrift die gleiche sind.... ja wo will man denn jetzt festmachen dass die Lieferadresse über Privatkauf oder nicht entscheidet??????
Aber das ist der Grund warum ich nicht mehr bei Ebay kaufe/bestelle auch wenn es "Händler" sind. Leider gibt es viele, die sich nicht an vernünftige Händlerregeln halten!
MFG
SCanisius
Hi, nicht die Lieferadresse ist entscheidend sondern die Rechnungsadresse.
Alexander
Ich glaube, da liegen wieder einige falsch. So wie ich das verstehe ( siehe auch " http://www.fernabsatz-gesetz.de/ ") ist die Voraussetzung für die
Anwendung erst einmal der Umstand, dass zumindest der Verkäufer Unternehmer ist. Sonst heißt es lediglich "Verbraucher" oder "Kunde" . Die Stellung
des Kunden ( privat oder Firma ) scheint völlig nebensächlich. Also muß ich mich auch korrigieren: Es scheint völlig egal zu sein in welcher Form er als Kunde aufgetreten ist. Wichtig ist halt nur, dass der Verkäufer unternehmerisch im Sinne des Gesetzes tätig ist.Vielleicht hat ja der Gesetzgeber schneller
als wir begriffen, dass eine Trennung manchmal gar nicht möglich ist.
[Diese Nachricht wurde nachträglich bearbeitet.]
Ich glaube da hast Du recht. Liest man §1 des Fernabsatzgesetzes, also den Anwendungsbereich, so wird da nirgendwo eine Einschränkung vorgenommen, ob der Kunde privat oder gewerblich gehandelt hat.
Da hast du recht. Du z.B. liegst völlig falsch.
Die Regelungen des Fernabsatzgesetzes wurden mittlerweile in das BGB übernommen (§312ff).
Im BGB wird auch der Begriff Verbraucher definiert:
§13 Verbraucher
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Hallo,
wenn du mal die Seite genau ansiehst wirst du dort einen FAQ Bereich finden. Dort gibt es den Punkt Widerruf für Unternehmer. Womit dann unsere Angaben wohl doch zutreffen. Übrigens unerheblich von welchen Konto ich bezahle, wichtig ist an wenn ich die Rechnung stellen lasse.
Alexander
Dort geht es um das Widerrufsrecht ( also auch um Rücktritt vom Vertrag noch vor dem Versand der Ware). Auf der anderen Seite hat die Firma darauf hingewiesen, dass sie bereits mehrfach Rücksendungen im Rahmen des Fernabsatzgesetzes vorgenommen hat.
Die Übernahme ins BGB ist mir auch klar. Wird dort ja mehrfach genannt. Was z.B. ist wenn ich als Unternehmer mein Gewerbe (nehmen wir mal an: Internetversandhandel / kommt ja wohl häufiger vor) von meiner Privatadresse betreibe.
Ich erwähne jeweils nur die allgemeine Anschrift ( Herr.........).Wie will der Verkäufer ersehen ob er mich als Privatperson oder Firma behandeln soll?
Hätte der Käufer nur die Anschrift ohne " Firma......" angegeben würde dieser Thread gar nicht existieren.
Wikipedia bringt zu diesem Thema ein schönes Beispiel: Ein Anwalt kauft Briefumschläge. Benutzt er sie für seine Privatpost ist er Verbraucher, verwendet er sie für seine Anwaltskanzlei ist er Unternehmer. Der Verkäufer kann somit die Rücksendung nicht einfach ablehnen nur weil er meint der Kunde habe als Unternehmer gehandelt.
Aber egal! Ich bin kein Rechtsexperte. Jeder der meint, er wüßte es besser :Bitteschöööön! Soll mir auch recht sein.
./.
[Diese Nachricht wurde nachträglich bearbeitet.]
Fakt ist:
seit Übernahme der entsprechenden Vorschriften ins BGB gilt für Fernabsatzverträge (früher im FernabsatzG geregelt):
wer eine Sache als Verbraucher (§ 13 BGB) kauft, kann von seinem Widerrufsrecht (äh, § 355 BGB? Irgendwo da in der Ecke...) Gebrauch machen, wenn er etwas von einem Gewerbetreibenden kauft.
Entscheidend ist hier, wer wem wie gegenüber aufgetreten bist.
1000timh hat eine Kamera gekauft, die Rechnung auf die Firma ausstellen und an die Firma senden lassen.
Somit ist davon auszugehen, daß Du sie als Firma kaufen wolltest.
Wenn Du letztlich etwas anderes wolltest, sind wir in den Anwendungsgebieten der § 119 ff. BGB (Irrtümer).
Hier dann aber insbesondere § 121 BGB beachten, wonach derjenige, der wegen Irrtums anfechtet, den Schaden (= Gelddifferenz) zu tragen hat.
Und das wären - mit etwas Fingerübung - die € 11,--, die Du als Bearbeitungsgebühr zahlen mußtest.
Also, buch´s als Erfahrung, kauf das nächste mal privat, mach Lieferanschrift Firma und gut ist.
Dirk