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Fernhandelsgesetz?

1000timh / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe für meinen Sohn ein Weihnachtsgeschenk im Internet gekauft und an meine Firmenadresse mit entsprechender Rechnungsanschrift schicken lassen. Obwohl der Verkäufer ein Rückgaberecht nach § 13 BGB eingeräumt hat verweigert er es nun mit Hinweis darauf, daß ich als Firma gekauft hätte. Der Kaufzweck, der ja in § 13 definiert ist, war aber ein Weihnachtsgeschenk, das eben nicht zu Hause ankommen sollte. Außerdem habe ich die Ware auch nicht vom Firmenkonto sondern vom Privatkonto vorab bezahlt. Weiß jemand wie sich hier die genaue Rechtslage darstellt?

SCanisius hundertneunundneunzig „Bestellt hat die Firma und nicht der private Kunde, also kein Rückgaberecht bei...“
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Häääähhhh?

Seit wann ist denn die Lieferadresse entscheidend dafür ob es ein gewerblicher oder privater Kauf ist? Ich kann mir doch Artikel liefern lassen wohin ich will. Im übrigen ist doch wohl klar dargelegt, dass es sich um einen Privatkauf handelt, der über ein Privatgirokonto abgewickelt wurde. Und ne Kamera für 90 Euro.... nun ja kenne wenige die eine Kamera gewerblich nutzen und so was "billiges" kaufen. Noch dazu fällt mir grad auf, dass die Firma und die Privatanschrift die gleiche sind.... ja wo will man denn jetzt festmachen dass die Lieferadresse über Privatkauf oder nicht entscheidet??????

Aber das ist der Grund warum ich nicht mehr bei Ebay kaufe/bestelle auch wenn es "Händler" sind. Leider gibt es viele, die sich nicht an vernünftige Händlerregeln halten!

MFG
SCanisius

Meine Güte... charlie62