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Fernhandelsgesetz?

1000timh / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe für meinen Sohn ein Weihnachtsgeschenk im Internet gekauft und an meine Firmenadresse mit entsprechender Rechnungsanschrift schicken lassen. Obwohl der Verkäufer ein Rückgaberecht nach § 13 BGB eingeräumt hat verweigert er es nun mit Hinweis darauf, daß ich als Firma gekauft hätte. Der Kaufzweck, der ja in § 13 definiert ist, war aber ein Weihnachtsgeschenk, das eben nicht zu Hause ankommen sollte. Außerdem habe ich die Ware auch nicht vom Firmenkonto sondern vom Privatkonto vorab bezahlt. Weiß jemand wie sich hier die genaue Rechtslage darstellt?

Indronil Ghosh 1000timh „Es geht um eine Kamera für 90 Euro. Ich habe die Rechnung auf meine Firma...“
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was anders fällt mir dazu nicht mehr ein, dem FA ist es egal wo und wie du das ding bezahlst, durch das ausstellen der rechung auf die dein unternehmen, wolltest du einen zusätluichen steuer vorteil nutzen, der schuss ist nach hinten los gegangen, betrachte das als lehrgeld und gut ist!

Meine Güte... charlie62