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Fernhandelsgesetz?

1000timh / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe für meinen Sohn ein Weihnachtsgeschenk im Internet gekauft und an meine Firmenadresse mit entsprechender Rechnungsanschrift schicken lassen. Obwohl der Verkäufer ein Rückgaberecht nach § 13 BGB eingeräumt hat verweigert er es nun mit Hinweis darauf, daß ich als Firma gekauft hätte. Der Kaufzweck, der ja in § 13 definiert ist, war aber ein Weihnachtsgeschenk, das eben nicht zu Hause ankommen sollte. Außerdem habe ich die Ware auch nicht vom Firmenkonto sondern vom Privatkonto vorab bezahlt. Weiß jemand wie sich hier die genaue Rechtslage darstellt?

Meine Güte... charlie62
Sam Hawkens AST „Hallo, wenn du mal die Seite genau ansiehst wirst du dort einen FAQ Bereich...“
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Dort geht es um das Widerrufsrecht ( also auch um Rücktritt vom Vertrag noch vor dem Versand der Ware). Auf der anderen Seite hat die Firma darauf hingewiesen, dass sie bereits mehrfach Rücksendungen im Rahmen des Fernabsatzgesetzes vorgenommen hat.
Die Übernahme ins BGB ist mir auch klar. Wird dort ja mehrfach genannt. Was z.B. ist wenn ich als Unternehmer mein Gewerbe (nehmen wir mal an: Internetversandhandel / kommt ja wohl häufiger vor) von meiner Privatadresse betreibe.
Ich erwähne jeweils nur die allgemeine Anschrift ( Herr.........).Wie will der Verkäufer ersehen ob er mich als Privatperson oder Firma behandeln soll?
Hätte der Käufer nur die Anschrift ohne " Firma......" angegeben würde dieser Thread gar nicht existieren.
Wikipedia bringt zu diesem Thema ein schönes Beispiel: Ein Anwalt kauft Briefumschläge. Benutzt er sie für seine Privatpost ist er Verbraucher, verwendet er sie für seine Anwaltskanzlei ist er Unternehmer. Der Verkäufer kann somit die Rücksendung nicht einfach ablehnen nur weil er meint der Kunde habe als Unternehmer gehandelt.
Aber egal! Ich bin kein Rechtsexperte. Jeder der meint, er wüßte es besser :Bitteschöööön! Soll mir auch recht sein.
./.

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