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Fernhandelsgesetz?

1000timh / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe für meinen Sohn ein Weihnachtsgeschenk im Internet gekauft und an meine Firmenadresse mit entsprechender Rechnungsanschrift schicken lassen. Obwohl der Verkäufer ein Rückgaberecht nach § 13 BGB eingeräumt hat verweigert er es nun mit Hinweis darauf, daß ich als Firma gekauft hätte. Der Kaufzweck, der ja in § 13 definiert ist, war aber ein Weihnachtsgeschenk, das eben nicht zu Hause ankommen sollte. Außerdem habe ich die Ware auch nicht vom Firmenkonto sondern vom Privatkonto vorab bezahlt. Weiß jemand wie sich hier die genaue Rechtslage darstellt?

1000timh Sam Hawkens „Du meine Güte: Da sagt einer keine Chance... und ein anderer .. gewerblicher...“
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Es geht um eine Kamera für 90 Euro. Ich habe die Rechnung auf meine Firma ausstellen lassen, weil ich auf keinen Fall wollte, daß das Paket an meiner Privatadresse abgegeben wird, die im gleichen Haus untergebracht ist (1Mann Unternehmen). Theoretisch könnte ich für meine Berufsausübung eine Kamera gebrauchen. Aber keine für 90,00 Euro. Meine beruflich genutzte und bereits vorhandene Kameraausrüstung kostet ein paar tausend Euronen. Die bestellte Kamera war eine Anfängerkamera für meinen Sohn. Er hat nun aber eine andere bekommen. § 13 bzw. § 14 definieren ja den Zweck des Kaufes und nicht den Käufer bzw. dessen Rechnungsanschrift. Und schon alleine daß ich die Kamera vom privaten Konto bezahlte bevor ich sie in Händen hielt untermauert doch diesen Zweck "Weihnachtsgeschenk". Schon durch die Art der Bezahlung ist der Zweck doch deutlich bestimmt. Ich nutze doch keine Kamera geschäftlich die ich privat bezahlt habe. Da wäre ich doch mit dem Klammersack gepudert!
Der Grund warum ich sie zurückgab war schlicht und einfach "nicht gefallen". Jetzt bekam ich vom Verkäufer noch eine Rechnung für Bearbeitung und Rücksendung zu mir über 11,00 Euro!

Meine Güte... charlie62