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Fernhandelsgesetz?

1000timh / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe für meinen Sohn ein Weihnachtsgeschenk im Internet gekauft und an meine Firmenadresse mit entsprechender Rechnungsanschrift schicken lassen. Obwohl der Verkäufer ein Rückgaberecht nach § 13 BGB eingeräumt hat verweigert er es nun mit Hinweis darauf, daß ich als Firma gekauft hätte. Der Kaufzweck, der ja in § 13 definiert ist, war aber ein Weihnachtsgeschenk, das eben nicht zu Hause ankommen sollte. Außerdem habe ich die Ware auch nicht vom Firmenkonto sondern vom Privatkonto vorab bezahlt. Weiß jemand wie sich hier die genaue Rechtslage darstellt?

Sam Hawkens 1000timh „Fernhandelsgesetz?“
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Ich glaube, da liegen wieder einige falsch. So wie ich das verstehe ( siehe auch " http://www.fernabsatz-gesetz.de/ ") ist die Voraussetzung für die
Anwendung erst einmal der Umstand, dass zumindest der Verkäufer Unternehmer ist. Sonst heißt es lediglich "Verbraucher" oder "Kunde" . Die Stellung
des Kunden ( privat oder Firma ) scheint völlig nebensächlich. Also muß ich mich auch korrigieren: Es scheint völlig egal zu sein in welcher Form er als Kunde aufgetreten ist. Wichtig ist halt nur, dass der Verkäufer unternehmerisch im Sinne des Gesetzes tätig ist.Vielleicht hat ja der Gesetzgeber schneller
als wir begriffen, dass eine Trennung manchmal gar nicht möglich ist.


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Meine Güte... charlie62