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Fernhandelsgesetz?

1000timh / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe für meinen Sohn ein Weihnachtsgeschenk im Internet gekauft und an meine Firmenadresse mit entsprechender Rechnungsanschrift schicken lassen. Obwohl der Verkäufer ein Rückgaberecht nach § 13 BGB eingeräumt hat verweigert er es nun mit Hinweis darauf, daß ich als Firma gekauft hätte. Der Kaufzweck, der ja in § 13 definiert ist, war aber ein Weihnachtsgeschenk, das eben nicht zu Hause ankommen sollte. Außerdem habe ich die Ware auch nicht vom Firmenkonto sondern vom Privatkonto vorab bezahlt. Weiß jemand wie sich hier die genaue Rechtslage darstellt?

hundertneunundneunzig 1000timh „Fernhandelsgesetz?“
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Bestellt hat die Firma und nicht der private Kunde, also kein Rückgaberecht bei Nichtgefallen.
Das wäre ja was! Wenn der Chef jedesmal "als Privatmann" vom Rückgaberecht Gebrauch machen wollte!

Meine Güte... charlie62