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Fernhandelsgesetz?

1000timh / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe für meinen Sohn ein Weihnachtsgeschenk im Internet gekauft und an meine Firmenadresse mit entsprechender Rechnungsanschrift schicken lassen. Obwohl der Verkäufer ein Rückgaberecht nach § 13 BGB eingeräumt hat verweigert er es nun mit Hinweis darauf, daß ich als Firma gekauft hätte. Der Kaufzweck, der ja in § 13 definiert ist, war aber ein Weihnachtsgeschenk, das eben nicht zu Hause ankommen sollte. Außerdem habe ich die Ware auch nicht vom Firmenkonto sondern vom Privatkonto vorab bezahlt. Weiß jemand wie sich hier die genaue Rechtslage darstellt?

App Sam Hawkens „Du meine Güte: Da sagt einer keine Chance... und ein anderer .. gewerblicher...“
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Bei der Frage nach dem Fernabsatzgesetzt ist es unerheblich, ob der Artikel defekt ist oder einfach nicht gefällt, da dies die 14tägige Rückgabefrist nicht berührt. Wäre der Artikel defekt, würde er nicht nach dem Fernabsatzgesetz fragen, sondern nach Gewährleistungsrecht.
Nebenbei bemerkt, kann auch eine Playstation gewerblich genutzt werden. Ein Freund von mir hat eine Zahnarztpraxis und im Wartezimmer steht für die Kinder eine Playstation. Kannst Du drauf wetten, dass er die gewerblich gekauft hat, gewerblich nutzt und auch in die Steuererklärung miteinbringt.

Gruß
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Meine Güte... charlie62