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Fernhandelsgesetz?

1000timh / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe für meinen Sohn ein Weihnachtsgeschenk im Internet gekauft und an meine Firmenadresse mit entsprechender Rechnungsanschrift schicken lassen. Obwohl der Verkäufer ein Rückgaberecht nach § 13 BGB eingeräumt hat verweigert er es nun mit Hinweis darauf, daß ich als Firma gekauft hätte. Der Kaufzweck, der ja in § 13 definiert ist, war aber ein Weihnachtsgeschenk, das eben nicht zu Hause ankommen sollte. Außerdem habe ich die Ware auch nicht vom Firmenkonto sondern vom Privatkonto vorab bezahlt. Weiß jemand wie sich hier die genaue Rechtslage darstellt?

AST SCanisius „Häääähhhh? Seit wann ist denn die Lieferadresse entscheidend dafür ob es...“
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Hi, nicht die Lieferadresse ist entscheidend sondern die Rechnungsadresse.
Alexander

Meine Güte... charlie62