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§ 475 BGB

Nasser / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi @ll


Ich brauche da mal eine Erklärung, bzw. Hilfe.


Wenn eine Sache, innerhalb der 2 jährigen Gewährleistung defekt geht, kann man Gewährleistung verlangen.


Soweit so gut.


Also, die Sache wieder ins Geschäft gebracht und Gewährleistung beantragt.


Innerhalb dieser Sache, wurde eine defekte Komponente gegen eine funktionierende ausgetauscht.


Was mich jetzt interessiert, ist auf der ausgetauschten Komponente nun wieder eine volle Gewährleistung?


§ 475 BGB regelt dieses Recht, oder interpretiere ich das falsch?


Alle anderen Regeln der Gewährleistung sind bekannt.


Ich bedanke mich im Vorraus für jede problemorientierte Antwort.


MfG Nasser

Mario32 Max Payne „Der Händler wird aber wissen wollen - ob die Ware tatsächlich bei ihm erworben...“
Optionen

zu 1) Ja klar will er das wissen. Ist ja normal!, aber Nein ob es den Hersteller noch gibt oder nicth ist bei Gewährleistung ebenfalls egal!!
Gewährleistungspflichtig ist DIR ALS VERBRAUCHER IMMER DER VERKÄUFER! Es spielt überhaupt keine Rolle wer Hersteller/importeur/Großhändler in der vertragsreihenfolge ist. (Das sind infos die bei PRODUKTHAFTUNGSRECHT wichtig sein könnten, wenn deine klingelingeling klingel dir den DAumen mit seiner scharfen Kante absäbelt z.B. (gruß an E.) DIR als ENDKUNDE/VERBRAUCHER gegenüber ist IMMER der (EINZEL)HÄNDLER bei dem du das Produkt erwirbst GEWÄHRLEISTUNGSPFLICHTIG!

zu 2) sicher ist es am einfachsten am Kassenbon zu erkennen, ob er noch Gewährleistungspflichtig ist, aber du als K. musst dem H. nicht gesetzlich zwingend einen Kassenbon vorlegen (können) um GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE gegen ihn geltend machen zu können.

zu 3) aber sicher doch, und wenn man sich nicht von dummen sprüchen des H. verunsichern läßt, wegen fehlender originalverpackung (beliebtes Argument, aber unsinnig) oder eben nicht mehr nach 7 monaten auffindbarem Kassenzettelfitzchen im Format 10x7cm, ist auch das kein problem und kann sogar wirklich "Spass" machen, wenn man die entsprechenden Paragraphen aus dem PDF von Juris.de z.B. in DIN A5 dabei hat und ihm unter die Nase halten kann. (kaufland.geldern.sucks.de.vu)

HTH