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§ 475 BGB

Nasser / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi @ll


Ich brauche da mal eine Erklärung, bzw. Hilfe.


Wenn eine Sache, innerhalb der 2 jährigen Gewährleistung defekt geht, kann man Gewährleistung verlangen.


Soweit so gut.


Also, die Sache wieder ins Geschäft gebracht und Gewährleistung beantragt.


Innerhalb dieser Sache, wurde eine defekte Komponente gegen eine funktionierende ausgetauscht.


Was mich jetzt interessiert, ist auf der ausgetauschten Komponente nun wieder eine volle Gewährleistung?


§ 475 BGB regelt dieses Recht, oder interpretiere ich das falsch?


Alle anderen Regeln der Gewährleistung sind bekannt.


Ich bedanke mich im Vorraus für jede problemorientierte Antwort.


MfG Nasser

Nasser Mario32 „Zitat: 475 BGB regelt dieses Recht, oder interpretiere ich das falsch? Alle...“
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@mario32

Wenns mal wieder länger dauert. *g

zu 1 Zitat:
§ 475 BGB regelt dieses Recht, oder interpretiere ich das falsch?

Alle anderen Regeln der Gewährleistung sind bekannt.

zu 1: Nein regelt der Paragraph den du zitiert hast (ob das der 475 ist habe ich nicht überprüft) nicht, und ja du interpretierst das falsch!


Yepp, ist hiermit verstanden

Allerdings kann man diesen § 475 auch so lesen, dass eine weitere Wandelung oder Minderung, das neu eingebaute Teil nicht ausschliesst.

Zu Zitat2:
Wenn dir wie du behauptest alle anderen Regeln bekannt sind, brauche ich dich ja nicht auf http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/index.html
zu verweiseen wo du alle bundesgesetzte ; so auch das bgb; runterladen kannst als PDF bez. auch online in html durchblättern.


Thanks, den Hinweis zur PDF kann ich gut gebrauchen, da ich bis jetzt nur die Buchform hatte.
Mit den bekannten Regeln meinte ich Wandlung, Minderung, Schadensersatz wegen Nichterfüllung, um die Sache nicht unnötig zu komplizieren. Hätte ich eigentlich dazu schreiben sollen.

Zu Zitat 3:
Fragt sich nur noch welcher § das regelt oder wo ein Verweis dessen steht, damit wäre einem geholfen.
auch in dem bereich des bgb mit dem Schuldrecht! Wohl 2-3 § davor oder dahinterschauen! (habe grade keinen bedarf selbst zu suchen)


Jo, blättern ist bekannt und selber suchen auch. Habe leider bis jetzt noch nichts, diesbezüglich gefunden, oder überlesen.
Deshalb auch dieser Thread. *g

Zu Zitat 4:
So wie es bis jetzt aussieht, kann man das nur über einen Rechtsanwalt regeln, falls so eine Situation eintritt.
Es muß nicht unbedingt ein anwalt sein, wenn so ein Streitfall deswegen entsteht. Bei jedem Amtsgericht gibt es die sogenannte RECHTSANTRAGSSTELLE (nicht verwechseln mit AMTSGERICHTSGESCHÄFTSSTELLE!)


Thx, für den Tipp mit der RECHTSANTRAGSSTELLE, aber wird wohl nicht klappen. :(

MfG Nasser