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§ 475 BGB

Nasser / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi @ll


Ich brauche da mal eine Erklärung, bzw. Hilfe.


Wenn eine Sache, innerhalb der 2 jährigen Gewährleistung defekt geht, kann man Gewährleistung verlangen.


Soweit so gut.


Also, die Sache wieder ins Geschäft gebracht und Gewährleistung beantragt.


Innerhalb dieser Sache, wurde eine defekte Komponente gegen eine funktionierende ausgetauscht.


Was mich jetzt interessiert, ist auf der ausgetauschten Komponente nun wieder eine volle Gewährleistung?


§ 475 BGB regelt dieses Recht, oder interpretiere ich das falsch?


Alle anderen Regeln der Gewährleistung sind bekannt.


Ich bedanke mich im Vorraus für jede problemorientierte Antwort.


MfG Nasser

Nasser Indronil Ghosh „auf das getauschte, nicht reparirte teil hast du wieder 2 jahre volle...“
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Jo, thx erstmal. :)

Es dreht sich einfach um die Interpretation der Sachlage.

Ich habe neulich ein Teil von einem PKW, innerhalb der Gewährleistungsfrist ausgetauscht bekommen. Hat alles wunderbar geklappt.
Bei der Abwicklung der Formalitäten im Autohaus Büro, kam ich mit dem zuständigen Sachbearbeiter, über dieses Thema, der weiteren Gewährleistung auf das neu eingebaute Teil ins Gespräch.
Leider wusste er auch nichts genaues und nachfragen bei seinen Kollegen brachte auch keine Klärung der Sachlage.

Da scheint wohl eine gewisse Wissenslücke zu sein. :)

Ich sehe das so, wie indronil ghosh das geschrieben hat.
Allerdings hilft es einem wenig, wenn man es zwar weiss, es aber nicht seinem Verhandlungspartner schriftlich zeigen kann, bzw auf einen Text verweisen kann.
Notfalls hilft vielleicht der Verweis auf den § 475 BGB.

He He, hoffentlich komme ich nicht in so eine Situation, bis jetzt war es ja nur rein hypothetisch.

In diesem Sinne, schönes Wochenende @allen und Thanks.

MfG Nasser