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§ 475 BGB

Nasser / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi @ll


Ich brauche da mal eine Erklärung, bzw. Hilfe.


Wenn eine Sache, innerhalb der 2 jährigen Gewährleistung defekt geht, kann man Gewährleistung verlangen.


Soweit so gut.


Also, die Sache wieder ins Geschäft gebracht und Gewährleistung beantragt.


Innerhalb dieser Sache, wurde eine defekte Komponente gegen eine funktionierende ausgetauscht.


Was mich jetzt interessiert, ist auf der ausgetauschten Komponente nun wieder eine volle Gewährleistung?


§ 475 BGB regelt dieses Recht, oder interpretiere ich das falsch?


Alle anderen Regeln der Gewährleistung sind bekannt.


Ich bedanke mich im Vorraus für jede problemorientierte Antwort.


MfG Nasser

null Nasser „§ 475 BGB“
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Habe zwar auch kein Ahnung, aber den Gesetzestext interpretiere ich anders. Minderung gibt es, wenn ein Mangel vorliegt, du diesen akzeptierst und dafür einen Teil Geld zurückbekommst. Damit wäre der "Rest" mangelfrei, das Gesamte Produkt/Gerät aber nicht mehr ganz.

Geht noch etwas vom "Rest" kaputt, hast du erneut den Anspruch auf Minderung für diesen Teil, oder aber Wandlung (Geld zurück, kompletter Kaufpreis oder was dann noch fehlt) oder Austausch (gegen ein funktionsfähiges Produkt/Gerät).

Ich habe es bisher so aufgefaßt, daß du zwei Jahre lang Anspruch auf ein fehlerfreies Produkt hast, es kostenlos repariert oder ausgetauscht bekommst (falls Herstellerfehler) oder es gibt das Geld zurück. Was passiert, darf der Händler entscheiden (dachte ich).

Auf keinen Fall hast du mehr als die zwei Jahre Gewährleistung (bei Reparatur wird gestundet).

In der Praxis kannst du wohl zufrieden sein, wenn du nach den 6 Monaten noch den vollen Kaufpreis oder Austauschgerät bekommst (ohne Rechtsanwalt). Oft wird eine Abschreibung, in Höhe des Kaufpreises pro zwei Jahre abgezogen und das ist (noch) rechtens. Darüber sollte IMHO gerade auf EU-Ebende gestritten werden.

Wenn du auf das neue Gerät oder Teile davon wieder zwei Jahre Gewährleistung bekommst, ist das überaus kulant von dem Händler und du müßtes dies als überaus großzügiges Geschenk ansehen, das du "nicht verdient hast" (nicht persönlich nehmen).