Seit Juli 2000 gibt es ein Gesetz, das Verbraucher noch besser schützt als bisher, wenn eine Ware nicht den Anforderungen entspricht, das sog. Fernabsatzgesetz. Es erlaubt die Rückgabe ohne Begründung innerhalb 8 Tagen und mit Angabe von Gründen innerhalb 4 Monaten, wenn eine Ware ausschließlich über einen mittelbaren Weg gekauft wurde, also ohne direkten persönlichen Ladenbesuch. Wer also per Telefon, Fax, Brief oder e-mail gekauft hat, kann sich auf dieses Gesetz berufen, wenn er z.B. statt einer Videokarte eine TV-Karte gekauft hat und erst dann den Irrtum merkt.
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Hallo,
habe in etwa das gleiche Problem mit Alternate. Und bisher auch nur mit Alternate. Der Service dort ist in keinster Weise mit dem von anderen PC-Händlern (Avitos, Reichelt oder K&M) zu vergleichen. Seit Wochen wird nicht auf Mails, Fax oder Briefe reagiert. Wem nützt das Fernhandelsgesetz (FHG) wenn sich sogar so große Händler wie Alternate nicht daran halten. Ja, im Verkaufen und Werben sind sie bei Alternate ganz groß, aber der Service, .... , wenn ich auf den Service schaue. Auf das neue FHG wird nur auf deren Homepage hingewiesen, ich habe aber telefonisch bestellt und über das FHG wurde ich nicht informiert, auf der Rechnung steht auch nix davon, und so einen vorbildlichen Rücksendeschein wie bei Reichelt vermisse ich auch, dafür aber Fett der Hinweis, Rücksendungen werden nur auf den Postweg entgegen genommen. Und bei Abholung der Ware vor Ort, kann ich auch nur eine Sichtprüfung vornehmen und alles auf Vollständigkeit hin überprüfen, testen kann ich die Teile aber erst daheim.
Wer kennt einen Anwalt in Ffm den ich mit der Wahrung meiner Rechte beauftragen kann? Und wer hat ähnliche Erfahrungen mit Alternate gemacht. Bin für jeden Hinweis dankbar.
- Dirk