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falsch beraten, reingefallen ?

(Anonym) / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit Juli 2000 gibt es ein Gesetz, das Verbraucher noch besser schützt als bisher, wenn eine Ware nicht den Anforderungen entspricht, das sog. Fernabsatzgesetz. Es erlaubt die Rückgabe ohne Begründung innerhalb 8 Tagen und mit Angabe von Gründen innerhalb 4 Monaten, wenn eine Ware ausschließlich über einen mittelbaren Weg gekauft wurde, also ohne direkten persönlichen Ladenbesuch. Wer also per Telefon, Fax, Brief oder e-mail gekauft hat, kann sich auf dieses Gesetz berufen, wenn er z.B. statt einer Videokarte eine TV-Karte gekauft hat und erst dann den Irrtum merkt.

Indronil Ghosh Nachtrag zu: „Beispiel: Du bestellst ein Notebookbei mir, ich schicke es Dir. Nach einigen...“
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Nachtrag:
Und warum muß ich in so eim Fallauch noch die Versandkosten hin und zurück tragen?? Es richt doch das ich die Ware zurück nehme, oder?
Bei Garantie Fällen ist klar das ich alle Kosten dafür trage, mein Risiko!