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falsch beraten, reingefallen ?

(Anonym) / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit Juli 2000 gibt es ein Gesetz, das Verbraucher noch besser schützt als bisher, wenn eine Ware nicht den Anforderungen entspricht, das sog. Fernabsatzgesetz. Es erlaubt die Rückgabe ohne Begründung innerhalb 8 Tagen und mit Angabe von Gründen innerhalb 4 Monaten, wenn eine Ware ausschließlich über einen mittelbaren Weg gekauft wurde, also ohne direkten persönlichen Ladenbesuch. Wer also per Telefon, Fax, Brief oder e-mail gekauft hat, kann sich auf dieses Gesetz berufen, wenn er z.B. statt einer Videokarte eine TV-Karte gekauft hat und erst dann den Irrtum merkt.

Indronil Ghosh (Anonym) „ Ich bin der, dem Du geantwortest hast. Irgendwie wird mein Username nicht...“
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Dieses Beispiel hatte ich in einer Zeitschrift gelesen...irgendwie werde ich den verdacht nicht los, daß die einen gradzu auffodern..
Das traurige ist, es ist die Realität, ich habe gegenbüber dem Kunden so gut wie keine Rechte mehr, einen mir entstanden "Schaden" ersetzten zu lassen, da der " Schaden" in dem Fall ja ist:
Eine Windows Neusinstallation des vorzunehmen...Das sind auch kosten die mir entstehen würden.

Dein 2tes Argument kann ich sehr gut nachvollziehen, wenn ich es tatsächlich aus der Sicht des Verbrauchers sehe. Ich habe (verständlicherweise), die schtweise von einem (Mini) Händler.

Freue mich das es doch noch möglich ist eine sachliche Diskussion zu führen ist, macht Spaß;-)

Gruß Indronil