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falsch beraten, reingefallen ?

(Anonym) / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit Juli 2000 gibt es ein Gesetz, das Verbraucher noch besser schützt als bisher, wenn eine Ware nicht den Anforderungen entspricht, das sog. Fernabsatzgesetz. Es erlaubt die Rückgabe ohne Begründung innerhalb 8 Tagen und mit Angabe von Gründen innerhalb 4 Monaten, wenn eine Ware ausschließlich über einen mittelbaren Weg gekauft wurde, also ohne direkten persönlichen Ladenbesuch. Wer also per Telefon, Fax, Brief oder e-mail gekauft hat, kann sich auf dieses Gesetz berufen, wenn er z.B. statt einer Videokarte eine TV-Karte gekauft hat und erst dann den Irrtum merkt.

Indronil Ghosh (Anonym) „Im Grunde gebe ich Dir da Recht. Das eigentliche Problem sind aber nichtzuletzt...“
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Hi,
ok, es gibt Mini Händler die gar keine sind, die sind natürlich ausgeschloßen, von meiner Aussage.
Zu Punkt 2: Du hast meine volle zustimmung!

Der Kunde muß darauf hingewiesen werden, noch bevor die Bestellung aufgibt. Das alles ist so voller Lücken, das es immer wieder ein Schlupfloch gibt, für den Kunden.
Das ganze erinnert an die Kampfhunde Verordnugen im letzen jahr...;-)

Viele Grüße Indronil