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falsch beraten, reingefallen ?

(Anonym) / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit Juli 2000 gibt es ein Gesetz, das Verbraucher noch besser schützt als bisher, wenn eine Ware nicht den Anforderungen entspricht, das sog. Fernabsatzgesetz. Es erlaubt die Rückgabe ohne Begründung innerhalb 8 Tagen und mit Angabe von Gründen innerhalb 4 Monaten, wenn eine Ware ausschließlich über einen mittelbaren Weg gekauft wurde, also ohne direkten persönlichen Ladenbesuch. Wer also per Telefon, Fax, Brief oder e-mail gekauft hat, kann sich auf dieses Gesetz berufen, wenn er z.B. statt einer Videokarte eine TV-Karte gekauft hat und erst dann den Irrtum merkt.

(Anonym) Indronil Ghosh „Beispiel: Du bestellst ein Notebookbei mir, ich schicke es Dir. Nach einigen...“
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Dein Beispiel ist natürlich ein Mißbrauch des Fernabsatzgesetzes. Ich weiß nicht, ob das im Gesetz geregelt ist. Am besten unter www.fernabsatzgesetz.de nachschauen.

Daß dem Privatmann zuviele Reche eingeräumt worden sind, kann ich so nicht bestätigen. Er ist in den meisten Fällen in der schwächeren Position. Da tut es ganz gut, daß er mehr Möglichkeiten hat. Außerdem, sieh es mal von der anderen Seite. Es gibt genug Leute, die erst durch das FernAbsG ermutigt werden, über's Internet zu bestellen, da es nun weniger riskant ist.

Gruß
Crossie