Seit Juli 2000 gibt es ein Gesetz, das Verbraucher noch besser schützt als bisher, wenn eine Ware nicht den Anforderungen entspricht, das sog. Fernabsatzgesetz. Es erlaubt die Rückgabe ohne Begründung innerhalb 8 Tagen und mit Angabe von Gründen innerhalb 4 Monaten, wenn eine Ware ausschließlich über einen mittelbaren Weg gekauft wurde, also ohne direkten persönlichen Ladenbesuch. Wer also per Telefon, Fax, Brief oder e-mail gekauft hat, kann sich auf dieses Gesetz berufen, wenn er z.B. statt einer Videokarte eine TV-Karte gekauft hat und erst dann den Irrtum merkt.
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Also für den "ehrlichen" Kunden ist das Gesetz ja nicht schlecht. Aber denkt euch jetzt mal folgendes
Man will eine LAN-Party machen und benötigt dafür noch ein paar Netzwerkkarten und einen größeren
Switch. Also bestellt man einfach die benötigten Sachen. Nach der Lanparty wird einfach der ganze Kram
zurückgeschickt (alles über 80DM also unfrei). Die Party dauert ja keine 14 Tage. Jetzt hat der Händler die
aufgerissenen Verpackungen ohne unbeschädigte Siegel bei sich liegen. Die Tüten mit den Treiberdisks
sind auch aufgerissen. WEM SOLL ER DAS WEITERVERKAUFEN ??? WÜRDET IHR SOWAS ANNEHMEN ???
Der Hersteller wird das bestimmt nicht zurücknehmen. Die Geräte funktionieren ja noch. Also Das Geld
für die Geräte in den Sand gesetzt. Auf diese Art und Weise werden mit Sicherheit einige kleinere Händler das
Zeitliche segnen. Größere Händler werden die Kosten mit Sicherheit irgendwo wegdrücken können. Aber bei
einem kleineren Händler wird ein einziger Fall dieser Art reichen um den Umsatz von mindestens einem
Monat ins negative zu ziehen. Viel Spaß mit dem Gesetzt.
Das soll aber nicht heißen, das ich gegen das Gesetzt bin! Man sollte nur einen Riegel davor schieben, das
dieses Gesetz von "unehrlichen" Kunden ausgenutzt wird. Vor allem, weil die Gewinnspanne z.B. im PC-Sektor
doch ziemlich weggeschmolzen ist.
Gruß von Dino