Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

falsch beraten, reingefallen ?

(Anonym) / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit Juli 2000 gibt es ein Gesetz, das Verbraucher noch besser schützt als bisher, wenn eine Ware nicht den Anforderungen entspricht, das sog. Fernabsatzgesetz. Es erlaubt die Rückgabe ohne Begründung innerhalb 8 Tagen und mit Angabe von Gründen innerhalb 4 Monaten, wenn eine Ware ausschließlich über einen mittelbaren Weg gekauft wurde, also ohne direkten persönlichen Ladenbesuch. Wer also per Telefon, Fax, Brief oder e-mail gekauft hat, kann sich auf dieses Gesetz berufen, wenn er z.B. statt einer Videokarte eine TV-Karte gekauft hat und erst dann den Irrtum merkt.

(Anonym) Liebling Kreuzberg (Anonym) „Ich wundere mich immer wieder, woher ein User die Rechtsansicht her- holt, daß...“
Optionen

Ich meinte natürlich, der Käufer darf das Teil nicht beschädigt zurücksenden ( "bei der Rücksendung", nicht "beim Transport" ). Es muß es also im einwandfreien Zustand einsenden. Es sei denn, das Teil ist trotz sachgemäßer Verwendung kaputtgegangen (Fehlkonstruktion, Wackelkontakt o.ä.). Was dann eventuell beim Transport passiert, ist eine andere Frage...

Tut mir leid, daß ich als Nicht-Jurist nicht alle erforderlichen Fachtermini und Gesetzestexte kennen und mich mißverständlich ausgedrückt haben sollte. Ich werde mich bei der Beantwortung von Rechtsfragen in Zukunft zurückhalten. Das überlasse ich lieber den "Experten". Die wissen's bestimmt immer besser. Denke ich.

Crossie