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falsch beraten, reingefallen ?

(Anonym) / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit Juli 2000 gibt es ein Gesetz, das Verbraucher noch besser schützt als bisher, wenn eine Ware nicht den Anforderungen entspricht, das sog. Fernabsatzgesetz. Es erlaubt die Rückgabe ohne Begründung innerhalb 8 Tagen und mit Angabe von Gründen innerhalb 4 Monaten, wenn eine Ware ausschließlich über einen mittelbaren Weg gekauft wurde, also ohne direkten persönlichen Ladenbesuch. Wer also per Telefon, Fax, Brief oder e-mail gekauft hat, kann sich auf dieses Gesetz berufen, wenn er z.B. statt einer Videokarte eine TV-Karte gekauft hat und erst dann den Irrtum merkt.

Liebling Kreuzberg (Anonym) (Anonym) „...oder ich schicke es zurück, weil nirgendwo stand, daß das Teil inkompatibel...“
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Ich wundere mich immer wieder, woher ein User die Rechtsansicht her-
holt, daß "das Teil bei der Rücksendung im einwandfreien Zustand sein
muß"."Sonst hat der Händler selbstverständlich Schadensersatzan-
sprüche ..."
Sie irren, Herr Kollege: Zum einen besagt der hier einschlägige § 347
BGB, daß der Verkäufer das Risiko der Rücksendung trägt, zum anderen
hat der Händler "selbstverständlich" k e i n e Schadensersatzan-
sprüche. Ausnahme: Der Kunde hat die Ware vorsätzlich oder grob fahr-
lässig beschädigt.
Woher nimmst Du bloß Deine Behauptung ? Sie hat keine Stütze im Gesetz
Solange die Gesetze in Deutsch gehalten sind, sollte ja jeder mitreden
können, aber bitte diese vorher lesen und nichts Irreales in die Welt
posaunen.