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falsch beraten, reingefallen ?

(Anonym) / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit Juli 2000 gibt es ein Gesetz, das Verbraucher noch besser schützt als bisher, wenn eine Ware nicht den Anforderungen entspricht, das sog. Fernabsatzgesetz. Es erlaubt die Rückgabe ohne Begründung innerhalb 8 Tagen und mit Angabe von Gründen innerhalb 4 Monaten, wenn eine Ware ausschließlich über einen mittelbaren Weg gekauft wurde, also ohne direkten persönlichen Ladenbesuch. Wer also per Telefon, Fax, Brief oder e-mail gekauft hat, kann sich auf dieses Gesetz berufen, wenn er z.B. statt einer Videokarte eine TV-Karte gekauft hat und erst dann den Irrtum merkt.

(Anonym) Indronil Ghosh „Junge bevor Du sochle groben Falschaussagen machst, erkunde Dich erstmal genau...“
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Im Grunde gebe ich Dir da Recht. Das eigentliche Problem sind aber nichtzuletzt auch

1. Mini-Händler, die anscheinend gar keine sind (einen WebShop hat doch jeder heute in Null-Komma-Nix auf die Beine gestellt) und dadurch auffallen, in keinster Weise auf die übliche Art telefonisch oder schriftlich erreichbar zu sein (s. Posting zu monitor-direct.de)

2. PseudoPCExpertenSelbstschrauber, die ihren PC zerlegen und dann nicht wieder zusammenkriegen oder die mit Freibrief zur Rückgabe erstandene Hardware erstmal gründlich "betatesten"

Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand reicht es für die 14-Tage-Frist übrigens aus, die Rechte des Kunden nach dem FernAbsG bei Lieferung auf der Rechnung festzuhalten (Quelle: VZ NRW). Der Kunde muss also nicht schon vor oder während der Bestellung darauf hingewiesen werden. Bei nahezu jedem seriösen Onlineshop stimmt man ja ohnehin im Laufe der Bestellung mit irgendeinem Klick zu, seine Rechte und die AGB zur Kenntnis genommen zu haben, womit dann die Widerrufsfrist beginnt. Die Frist von 4 Monaten dürfte also wirklich nur bei nachgewiesener Dummheit des Anbieters mangels Kenntnis des FernAbsG in Betracht kommen. Mehr Seriösität auf beiden Seiten tut also Not - nur wie...?

Gute Nacht Deutschland