Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

falsch beraten, reingefallen ?

(Anonym) / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit Juli 2000 gibt es ein Gesetz, das Verbraucher noch besser schützt als bisher, wenn eine Ware nicht den Anforderungen entspricht, das sog. Fernabsatzgesetz. Es erlaubt die Rückgabe ohne Begründung innerhalb 8 Tagen und mit Angabe von Gründen innerhalb 4 Monaten, wenn eine Ware ausschließlich über einen mittelbaren Weg gekauft wurde, also ohne direkten persönlichen Ladenbesuch. Wer also per Telefon, Fax, Brief oder e-mail gekauft hat, kann sich auf dieses Gesetz berufen, wenn er z.B. statt einer Videokarte eine TV-Karte gekauft hat und erst dann den Irrtum merkt.

(Anonym) Nachtrag zu: „also ich frage mich ernsthaft, was dieses posting soll. wer kann dich den im...“
Optionen

...oder ich schicke es zurück, weil nirgendwo stand, daß das Teil inkompatibel zu meiner Ausstattung ist. Oder weil der Monitor viel zu groß für meinen Schreibtisch ist. Oder weil der schmucke Kerzenständer auf der Internetseite viel schöner aussah, als er es dann tatsächlich bei mir auf der Kommode ist. Oder weil nirgendwo auf der Internetseite stand, daß das Teil ein Auslaufmodell ist. Oder oder oder.

Es gibt genug Gründe, die das neue Fernabsatzgesetz rechtfertigen. Ich jedenfalls bin froh, daß ich als Privatmann diese unkomplizierte Möglichkeit des Rücktritts nutzen kann. Es ist schon ein Unterschied, ob ich mir das Teil im Kaufhaus anschauen und anfassen kann, oder ob ich es nur auf einem 30x30 Bildchen auf einer Internetseite zu sehen bekomme.

Du darfst nicht vergessen, daß das Teil bei der Rücksendung im einwandfreien Zustand sein muß. Sonst hat der Händler selbstverständlich Schadensersatzansprüche, wenn Du ihm die Klamotten im "zerruppten" Zustand zurückschickst.