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falsch beraten, reingefallen ?

(Anonym) / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit Juli 2000 gibt es ein Gesetz, das Verbraucher noch besser schützt als bisher, wenn eine Ware nicht den Anforderungen entspricht, das sog. Fernabsatzgesetz. Es erlaubt die Rückgabe ohne Begründung innerhalb 8 Tagen und mit Angabe von Gründen innerhalb 4 Monaten, wenn eine Ware ausschließlich über einen mittelbaren Weg gekauft wurde, also ohne direkten persönlichen Ladenbesuch. Wer also per Telefon, Fax, Brief oder e-mail gekauft hat, kann sich auf dieses Gesetz berufen, wenn er z.B. statt einer Videokarte eine TV-Karte gekauft hat und erst dann den Irrtum merkt.

Indronil Ghosh (Anonym) „...oder ich schicke es zurück, weil nirgendwo stand, daß das Teil inkompatibel...“
Optionen

Beispiel:
Du bestellst ein Notebookbei mir, ich schicke es Dir. Nach einigen Tagen merkst Du das Dir das Display nicht gefällt, hast aber schon Dein Diplom arbeit darauf geschrieben...
Natürlich hast Du auch das vorinstalliert Windows "personalisiert".
Ich verkaufe es dem nächten Kunden...was würdest Du an seiner Stelle machen??
Dafür ist der Versandhandel teilweise erheblich billiger, als im Kaufhaus!!
Meiner Meinung nach sinddem Kunden zuviele Rechte eingeräumt worden, den Händleren aber so gut wie keine!!

Indronil ghosh