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falsch beraten, reingefallen ?

(Anonym) / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit Juli 2000 gibt es ein Gesetz, das Verbraucher noch besser schützt als bisher, wenn eine Ware nicht den Anforderungen entspricht, das sog. Fernabsatzgesetz. Es erlaubt die Rückgabe ohne Begründung innerhalb 8 Tagen und mit Angabe von Gründen innerhalb 4 Monaten, wenn eine Ware ausschließlich über einen mittelbaren Weg gekauft wurde, also ohne direkten persönlichen Ladenbesuch. Wer also per Telefon, Fax, Brief oder e-mail gekauft hat, kann sich auf dieses Gesetz berufen, wenn er z.B. statt einer Videokarte eine TV-Karte gekauft hat und erst dann den Irrtum merkt.

Indronil Ghosh (Anonym) „falsch beraten, reingefallen ?“
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Junge bevor Du sochle groben Falschaussagen machst, erkunde Dich erstmal genau worum es geht:

Das Fernabsatzgesetz beinhaltet, eine generelles Rückgaberecht von 14 Tagen.Bei einm Warenwert unter 80 DM, trägst der Kunde die Portokosten, ein Warenwert über 80 DM, trägt das Versandhaus bzw. der Händler die Porto kosten.

Sollte dem Kunden bevor er die Bestellung, tätigt nicht erkennbar sein, das er ein Rückgaberecht hat, verlängert sich die Frist von 14 Tagen auf 4 Moante!

Meine persönliche Meinung:

Dieser Mist der von der Regierung verzapft wurde, ruiniert die Mini Händler, die versuchen sich eine 2tes Standbein auf Basis des Versandhandels aufzubauen.
Der Mittelstand, überlegt es sich jetz nicht mehr 2 mal, sonder 4 mal ob die ins Internet gehen sollen und einen shop zu betreiben!
Deutschland, für Deine e-Comerce und Internet Zukunft sehe ich pechschwarz, dank T-Onlin und der Regierung!