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Eventuell Decken Provider ja Täter, Anzeige erfolgt.....

N8tFalke / 118 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe im September Anzeige gegen Unbekannt gestellt. Die Angriffe auf mein System haben natürlich nicht aufgehört und waren in der gesamten Zeit einige male Erfolgreich. Es wurde unter anderem auch Zeitweise ein FTP-Server vor meiner Nase eingerichtet.


Nun habe ich es momentan endlich geschafft, mein System so abzusichern, dass keine Erfolgreichen Zugriffe mehr erfolgen. Die Täter sind dazu übergegangen, ein bis zwei mal die Woche mit mehreren Personen ein Koordinierten Angriff auf mein System durchzuführen. Bei der Rückverfolgung habe ich diese, zumeist Kunden von T-Online, ermittelt und T-Online gebeten, diese Personen der Staatsanwaltschaft mitzuteilen. Nachgewiesen habe ich dabei den Koordinierten Angriff. Zur Abmahnung der Kunden hat sich bisher T-Online immer bereit erklärt.


Hingegen die Personen der Staatsanwaltschaft zu nennen, nicht!!!


Nach dem Gesetzt gilt:



StGB § 202a Ausspähen von Daten












(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.


StGB § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten












(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Der Versuch ist strafbar.


(3) § 267 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.


 


StGB § 303a Datenveränderung












(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Der Versuch ist strafbar.


 


Somit erfüllen die Täter den Tatbestand nach StGB!! Wenn nun T-Online darüber informiert ist und Kenntniss von Straftatbestand hat, was hier der Fall ist, stellt sich mir doch die Frage, ob eine Weigerung zur Mitteilung nicht selbst ein strafbares Vorgehen ist, oder?


Hier deckt nach Kenntissnahme einer Straftat das Unternehmen Täter und leistet so doch Beihilfe und letzlich eine Verschleierung der Straftaten durch, was ich für äußerst Bedenklich halte. Kann mir jemand mit Entsprechenden Kenntnissen hierzu vielleicht ein Meinung mitteilen? Ich denke  sogar, dass ein Unternehmen genau wie eine Privatperson bei Kenntniss einer Straftat zur Anzeige verpflichtet ist, was die Entscheidung des Unternehmens noch lächerlicher macht, oder?


Es wird Zeit Hackern, die Insbesondere geziehlt und in Abstimmung handeln, hier klare Grenzen zuzuweisen. Deutschland ist jetzt schon bedenklich stark durch Hacker vertreten und macht Produkte wie Onlinebanking zum einem Risikospiel sondergleichen. Das sind keine Kinderspiele mehr sondern geziehlte kriminälle Handlungen die Straftrechtlich auch im Interesse der Unternehmen verfolgt werden sollten. Statt dessen hat man den Eindruck das die Provider gemeinsam mit den Tätern agieren und letzlich dafür verantwortlich sind, dass diese nicht erfolgreich verfolgt werden. Ausnahmen bestätigen das die rechtliche Grundlage vorhanden ist und es wird Zeit das sich hier etwas ändert.


Ich würde mich echt freuen wenn jemand hierzu eine Qualifizierte Meinung hat und diesbezüglich sich hier äußert.


 


Greetz und bis bald,


 


N8tFalke

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:-)shark N8tFalke „Als BS habe ich XP Homeediton. Über Xteq-Setup habe ich die Einstellungen so...“
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Hi,

also mit XP kenne ich mich nicht so richtig aus. Ich komme aus der Unix-Welt und Microsoft kenne ich bis WIN2000 prof.
Was ich so nachvollziehen kann, sind so ziemlich alle sicherheitsrelevanten Vorkehrungen die XP beherrscht angewendet. Was XP so alles im Hintergrund treibt kannst du nicht nachvollziehen, weil dir der Quellcode nicht bekannt ist. Deshalb ein Vorschlag: Mache deinem Zugang ins Internet über einen Softwarerouter. Dazu nimmst du eine alte Maschine (von 486ér bis Pentium 133) und spielst Linux drauf. Wenn du dich in Linux auskennst nimm "Trustix" ist ein sehr sicheres Linux, ansonsten irgendeine andere Distri....
Wenn das läuft installiere einen "Sniffer". Da bekommst du unter Linux sehr gute. Damit sniffst du beide Netzwerkkarten die im Router stecken..
Wenn du die Protokolle auswertest, wirst du mal sehen was alles noch so im System läuft. Selbst UDP :-)).
Wenn du Glück hast - kannst du auch deine "Gäste" erkennen.

cu :-)shark

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Und ich??? J-G-W