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Eventuell Decken Provider ja Täter, Anzeige erfolgt.....

N8tFalke / 118 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe im September Anzeige gegen Unbekannt gestellt. Die Angriffe auf mein System haben natürlich nicht aufgehört und waren in der gesamten Zeit einige male Erfolgreich. Es wurde unter anderem auch Zeitweise ein FTP-Server vor meiner Nase eingerichtet.


Nun habe ich es momentan endlich geschafft, mein System so abzusichern, dass keine Erfolgreichen Zugriffe mehr erfolgen. Die Täter sind dazu übergegangen, ein bis zwei mal die Woche mit mehreren Personen ein Koordinierten Angriff auf mein System durchzuführen. Bei der Rückverfolgung habe ich diese, zumeist Kunden von T-Online, ermittelt und T-Online gebeten, diese Personen der Staatsanwaltschaft mitzuteilen. Nachgewiesen habe ich dabei den Koordinierten Angriff. Zur Abmahnung der Kunden hat sich bisher T-Online immer bereit erklärt.


Hingegen die Personen der Staatsanwaltschaft zu nennen, nicht!!!


Nach dem Gesetzt gilt:



StGB § 202a Ausspähen von Daten












(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.


StGB § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten












(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Der Versuch ist strafbar.


(3) § 267 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.


 


StGB § 303a Datenveränderung












(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Der Versuch ist strafbar.


 


Somit erfüllen die Täter den Tatbestand nach StGB!! Wenn nun T-Online darüber informiert ist und Kenntniss von Straftatbestand hat, was hier der Fall ist, stellt sich mir doch die Frage, ob eine Weigerung zur Mitteilung nicht selbst ein strafbares Vorgehen ist, oder?


Hier deckt nach Kenntissnahme einer Straftat das Unternehmen Täter und leistet so doch Beihilfe und letzlich eine Verschleierung der Straftaten durch, was ich für äußerst Bedenklich halte. Kann mir jemand mit Entsprechenden Kenntnissen hierzu vielleicht ein Meinung mitteilen? Ich denke  sogar, dass ein Unternehmen genau wie eine Privatperson bei Kenntniss einer Straftat zur Anzeige verpflichtet ist, was die Entscheidung des Unternehmens noch lächerlicher macht, oder?


Es wird Zeit Hackern, die Insbesondere geziehlt und in Abstimmung handeln, hier klare Grenzen zuzuweisen. Deutschland ist jetzt schon bedenklich stark durch Hacker vertreten und macht Produkte wie Onlinebanking zum einem Risikospiel sondergleichen. Das sind keine Kinderspiele mehr sondern geziehlte kriminälle Handlungen die Straftrechtlich auch im Interesse der Unternehmen verfolgt werden sollten. Statt dessen hat man den Eindruck das die Provider gemeinsam mit den Tätern agieren und letzlich dafür verantwortlich sind, dass diese nicht erfolgreich verfolgt werden. Ausnahmen bestätigen das die rechtliche Grundlage vorhanden ist und es wird Zeit das sich hier etwas ändert.


Ich würde mich echt freuen wenn jemand hierzu eine Qualifizierte Meinung hat und diesbezüglich sich hier äußert.


 


Greetz und bis bald,


 


N8tFalke

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N8tFalke thomas woelfer „das ist ein bisschen problematisch“
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Das stimmt so, ab die Anzeige lautet auf nachgewiesene Datenveränderung und Manipulation. Beim dem aufgesetzten Server handelt es sich um Sex-Bilder mit Bezeichnungen wie lolita001.jpg die meines Wissens nach einen erheblichen Straftatbestand erfüllen.

Des weiteren ist auf Seiten von T-Online in den Gesamtvorgang der Datenschutzbeauftragte mit Kenntniss aller Informationen vertraut und zu dem stehe ich auch in Kontakt. Ferner habe ich bei drei Webseiten einen erheblichen schaden aus der ganzen Sache erlitten. Zwei Seiten haben es nicht überstanden.

Insofern sehe ich hier schon einen komplexen Fall. Ferner gehen die Täter als Gruppe in Absprache und gemeinschaftlich vor und es liegen auch durch zugriff auf brisante Informationen und deren Verbreitung ohne unsere Einwilligung im Netz noch weitere Straftatbestände vor. Die alle sind auch T-Online bekannt.

Wenn dies wirklich ein Mustang ist, bin ich der richtige um Ihn zu satteln... ich liebe es wenn es knallt...

Im übrigen ist sogar beriets Darmstadt als Kontrollbehörde eingeschaltet, was allerdings dank dem Macheinfluss des betroffenen Großunternehmens nicht zu einem Ergebniss geführt hat. Da kann man nur erkennen, wie die den Aussagen des betroffenen Unternehmens glauben, anstatt Ihre Kontrollfunktion in Angriff zu nehmen.

Danke für die bisherigen Antworten. Ich denke ja auch ich bin nicht der einzige betroffene und kann nur Betonen das auch mit zwei Firewalls kein Absoluter Schutz zwingend möglich ist. Das System hält höchstens ein wenig länger stand...

Greetz

N8tFalke

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Ergänzung..... N8tFalke
Ergänzung..... crowie
Edonkey-Ports Spacebast
RE:RE:RE:RE: Spacebast
RE:RE:RE:RE: N8tFalke
Und ich??? J-G-W