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Eventuell Decken Provider ja Täter, Anzeige erfolgt.....

N8tFalke / 118 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe im September Anzeige gegen Unbekannt gestellt. Die Angriffe auf mein System haben natürlich nicht aufgehört und waren in der gesamten Zeit einige male Erfolgreich. Es wurde unter anderem auch Zeitweise ein FTP-Server vor meiner Nase eingerichtet.


Nun habe ich es momentan endlich geschafft, mein System so abzusichern, dass keine Erfolgreichen Zugriffe mehr erfolgen. Die Täter sind dazu übergegangen, ein bis zwei mal die Woche mit mehreren Personen ein Koordinierten Angriff auf mein System durchzuführen. Bei der Rückverfolgung habe ich diese, zumeist Kunden von T-Online, ermittelt und T-Online gebeten, diese Personen der Staatsanwaltschaft mitzuteilen. Nachgewiesen habe ich dabei den Koordinierten Angriff. Zur Abmahnung der Kunden hat sich bisher T-Online immer bereit erklärt.


Hingegen die Personen der Staatsanwaltschaft zu nennen, nicht!!!


Nach dem Gesetzt gilt:



StGB § 202a Ausspähen von Daten












(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.


StGB § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten












(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Der Versuch ist strafbar.


(3) § 267 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.


 


StGB § 303a Datenveränderung












(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Der Versuch ist strafbar.


 


Somit erfüllen die Täter den Tatbestand nach StGB!! Wenn nun T-Online darüber informiert ist und Kenntniss von Straftatbestand hat, was hier der Fall ist, stellt sich mir doch die Frage, ob eine Weigerung zur Mitteilung nicht selbst ein strafbares Vorgehen ist, oder?


Hier deckt nach Kenntissnahme einer Straftat das Unternehmen Täter und leistet so doch Beihilfe und letzlich eine Verschleierung der Straftaten durch, was ich für äußerst Bedenklich halte. Kann mir jemand mit Entsprechenden Kenntnissen hierzu vielleicht ein Meinung mitteilen? Ich denke  sogar, dass ein Unternehmen genau wie eine Privatperson bei Kenntniss einer Straftat zur Anzeige verpflichtet ist, was die Entscheidung des Unternehmens noch lächerlicher macht, oder?


Es wird Zeit Hackern, die Insbesondere geziehlt und in Abstimmung handeln, hier klare Grenzen zuzuweisen. Deutschland ist jetzt schon bedenklich stark durch Hacker vertreten und macht Produkte wie Onlinebanking zum einem Risikospiel sondergleichen. Das sind keine Kinderspiele mehr sondern geziehlte kriminälle Handlungen die Straftrechtlich auch im Interesse der Unternehmen verfolgt werden sollten. Statt dessen hat man den Eindruck das die Provider gemeinsam mit den Tätern agieren und letzlich dafür verantwortlich sind, dass diese nicht erfolgreich verfolgt werden. Ausnahmen bestätigen das die rechtliche Grundlage vorhanden ist und es wird Zeit das sich hier etwas ändert.


Ich würde mich echt freuen wenn jemand hierzu eine Qualifizierte Meinung hat und diesbezüglich sich hier äußert.


 


Greetz und bis bald,


 


N8tFalke

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Ergänzung..... N8tFalke
Ergänzung..... crowie
Edonkey-Ports Spacebast
RE:RE:RE:RE: Spacebast
RE:RE:RE:RE: N8tFalke
Und ich??? J-G-W
username_deleted N8tFalke „Eventuell Decken Provider ja Täter, Anzeige erfolgt.....“
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UND WIEDERMAL EIN MOMENT DES ÜBERDRUSES UND EIN PROFILNEUROTISCHER ANFALL.
Jo sh@rk ich geb´s zu. Aber du hast es eh bemerkt , auch wenn DU´s als Frage formuliert hast. UND LASS BITTE DAS "ich glaube blablabla.." weg und nimm die ursprünglichste Übersetzung, die rein und einfach ist und nicht die -Satzübersetzung- für ein einzelnes Wort. ISCH JA GRÄUSELIG. Habt ihr das in der Klasse 5a überhaupt schon gehabt??

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19.12.2002 Re: Eventuell Decken Provider ja Täter, Anzeige erfolgt.....
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15.12.2002 Meine Gedanken zum (schwarzen ?) Ereignis
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12.12.2002 das ist ein bisschen problematisch
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12.12.2002 Re: Eventuell Decken Provider ja Täter, Anzeige erfolgt.....
12.12.2002 Re: Eventuell Decken Provider ja Täter, Anzeige erfolgt.....
12.12.2002 das ist ein bisschen problematisch
12.12.2002 Re: Eventuell Decken Provider ja Täter, Anzeige erfolgt.....
12.12.2002 Eventuell Decken Provider ja Täter, Anzeige erfolgt.....
27.10.2002 Re: Schwerste Angriffe seid 8 Monaten mit guten Klärungsansätzen
23.10.2002 Schwerste Angriffe seid 8 Monaten mit guten Klärungsansätzen, ab


HALLO N8tFalke gib mir mal bitte die Adressen von deinen Homepage´s.
Ich bin ernsthaft um eine Zusammenarbeit bemüht, weil hinter deinem Einsatz ein nicht zu unterschätzendes Potential ist.
Ich bitte Dich sei bloss nicht beleidigt oder so was.
Mich würden aber noch ein paar Einzelheiten interessieren, die ich nicht hier posten möchte.
Und zu deinen Portscannern. Hast du den nmap getestet und sagen dir die unterschiedlichen Scanns (syn-, stealth, xmas-scan usw.) was?
Kannst du noch etwas Assembler und bist du bereit ein paar Tutorials zu lesen?

UND NUN LASSET UNS ZUR AUFLOCKERUNG ETWAS TANZEN
-..didel dim didel dei juhu fallera tarm tram..-
so fertig getanzt meine lieben Freunde (ich hoffe ich darf euch so nennen)
Mit den besten Grüssen
und immer dran denken Mamagenese liebt euch
(vorallem unseren neuen Dr. Plazebo mit seiner scharfsinnigen Analyse)

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