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Eventuell Decken Provider ja Täter, Anzeige erfolgt.....

N8tFalke / 118 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe im September Anzeige gegen Unbekannt gestellt. Die Angriffe auf mein System haben natürlich nicht aufgehört und waren in der gesamten Zeit einige male Erfolgreich. Es wurde unter anderem auch Zeitweise ein FTP-Server vor meiner Nase eingerichtet.


Nun habe ich es momentan endlich geschafft, mein System so abzusichern, dass keine Erfolgreichen Zugriffe mehr erfolgen. Die Täter sind dazu übergegangen, ein bis zwei mal die Woche mit mehreren Personen ein Koordinierten Angriff auf mein System durchzuführen. Bei der Rückverfolgung habe ich diese, zumeist Kunden von T-Online, ermittelt und T-Online gebeten, diese Personen der Staatsanwaltschaft mitzuteilen. Nachgewiesen habe ich dabei den Koordinierten Angriff. Zur Abmahnung der Kunden hat sich bisher T-Online immer bereit erklärt.


Hingegen die Personen der Staatsanwaltschaft zu nennen, nicht!!!


Nach dem Gesetzt gilt:



StGB § 202a Ausspähen von Daten












(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.


StGB § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten












(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Der Versuch ist strafbar.


(3) § 267 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.


 


StGB § 303a Datenveränderung












(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Der Versuch ist strafbar.


 


Somit erfüllen die Täter den Tatbestand nach StGB!! Wenn nun T-Online darüber informiert ist und Kenntniss von Straftatbestand hat, was hier der Fall ist, stellt sich mir doch die Frage, ob eine Weigerung zur Mitteilung nicht selbst ein strafbares Vorgehen ist, oder?


Hier deckt nach Kenntissnahme einer Straftat das Unternehmen Täter und leistet so doch Beihilfe und letzlich eine Verschleierung der Straftaten durch, was ich für äußerst Bedenklich halte. Kann mir jemand mit Entsprechenden Kenntnissen hierzu vielleicht ein Meinung mitteilen? Ich denke  sogar, dass ein Unternehmen genau wie eine Privatperson bei Kenntniss einer Straftat zur Anzeige verpflichtet ist, was die Entscheidung des Unternehmens noch lächerlicher macht, oder?


Es wird Zeit Hackern, die Insbesondere geziehlt und in Abstimmung handeln, hier klare Grenzen zuzuweisen. Deutschland ist jetzt schon bedenklich stark durch Hacker vertreten und macht Produkte wie Onlinebanking zum einem Risikospiel sondergleichen. Das sind keine Kinderspiele mehr sondern geziehlte kriminälle Handlungen die Straftrechtlich auch im Interesse der Unternehmen verfolgt werden sollten. Statt dessen hat man den Eindruck das die Provider gemeinsam mit den Tätern agieren und letzlich dafür verantwortlich sind, dass diese nicht erfolgreich verfolgt werden. Ausnahmen bestätigen das die rechtliche Grundlage vorhanden ist und es wird Zeit das sich hier etwas ändert.


Ich würde mich echt freuen wenn jemand hierzu eine Qualifizierte Meinung hat und diesbezüglich sich hier äußert.


 


Greetz und bis bald,


 


N8tFalke

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Ergänzung..... N8tFalke
Ergänzung..... crowie
Edonkey-Ports Spacebast
RE:RE:RE:RE: Spacebast
RE:RE:RE:RE: N8tFalke
Und ich??? J-G-W
Dumistvieh N8tFalke „Eventuell Decken Provider ja Täter, Anzeige erfolgt.....“
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Warum sollte eine Profigruppe, deren Namen Du ja angeblich kennst, sich an Dir vergreifen? Welche Ehre erhalten die, wenn sie einen kleinen Privatmann nerven? Also, ich würde eher versuchen beim Geheimdienst, NSA oder so, einzudringen. Du hast natürlich auch keinen Grund alle Deine Machenschaften hier zu präsentieren :)

Ich finde es ist alles recht kurios, was Du hier so abläßt. Hört sich aber cool an "Expertenteam von T-Offline". Wow. Dann frage ich mich, warum unsere supertollen Experten nix unternehmen, außer dumm herumzuschwafeln und auf Teufel komm raus etwas herumzuprobieren. Logs schön und gut. Hinter dem steht ein Rechner namens "blackhole". Scheint mir lediglich irgendein Proxy zu sein und wieso war Stunden danach Dein Rechner wieder abgeschossen? Haben die sich gerächt, weil Du ein wenig geforscht hast, oder was?! Ich würde sagen, die verstecken sich mit gewöhnlichen Dial-Up hinter einem fernöstlichen Proxy, der keine Logs erstellt und ergo die Rückverfolgung sehr schwer bis gar nicht geht. Aber wenn Du schon den Namen kennst...

"Solange attackieren, bis die Progs zusammenbrechen" Ui, wie neu. Gibt es schon seit zig Jahren diese Angriffsart. Dafür muß man kein Profi sein. Man muß nur wissen wie man die Programme, beispielsweise durch einen Buffer-Overflow, dazu zwingt. Bei einigen FTP-Servern (proftpd) beispielsweise mußt Du nur einen bestimmten Befehl senden und warten. Auf der anderen Seite solltest Du Dir mal das Dokument bei www.grc.com durchlesen, wo es um einen "Reflected Denial of Service Attack" (so ähnlich jedenfalls, habe es vor Monaten gelesen) geht. Da werden diese Arten behandelt. Zig Rechner werden mit gespooften IPs benutzt, um ein Zielnetzwerk gezielt "fertig zu machen". Allerdings etwas raffinierter als bisherige DDoS-Attacken mit z.b. SYN-Flooding. Weiß nicht mehr genau, aber interessant war es zu lesen...

Ansonsten, viel Glück und noch mehr Geduld :)

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