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Eventuell Decken Provider ja Täter, Anzeige erfolgt.....

N8tFalke / 118 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe im September Anzeige gegen Unbekannt gestellt. Die Angriffe auf mein System haben natürlich nicht aufgehört und waren in der gesamten Zeit einige male Erfolgreich. Es wurde unter anderem auch Zeitweise ein FTP-Server vor meiner Nase eingerichtet.


Nun habe ich es momentan endlich geschafft, mein System so abzusichern, dass keine Erfolgreichen Zugriffe mehr erfolgen. Die Täter sind dazu übergegangen, ein bis zwei mal die Woche mit mehreren Personen ein Koordinierten Angriff auf mein System durchzuführen. Bei der Rückverfolgung habe ich diese, zumeist Kunden von T-Online, ermittelt und T-Online gebeten, diese Personen der Staatsanwaltschaft mitzuteilen. Nachgewiesen habe ich dabei den Koordinierten Angriff. Zur Abmahnung der Kunden hat sich bisher T-Online immer bereit erklärt.


Hingegen die Personen der Staatsanwaltschaft zu nennen, nicht!!!


Nach dem Gesetzt gilt:



StGB § 202a Ausspähen von Daten












(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.


StGB § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten












(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Der Versuch ist strafbar.


(3) § 267 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.


 


StGB § 303a Datenveränderung












(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Der Versuch ist strafbar.


 


Somit erfüllen die Täter den Tatbestand nach StGB!! Wenn nun T-Online darüber informiert ist und Kenntniss von Straftatbestand hat, was hier der Fall ist, stellt sich mir doch die Frage, ob eine Weigerung zur Mitteilung nicht selbst ein strafbares Vorgehen ist, oder?


Hier deckt nach Kenntissnahme einer Straftat das Unternehmen Täter und leistet so doch Beihilfe und letzlich eine Verschleierung der Straftaten durch, was ich für äußerst Bedenklich halte. Kann mir jemand mit Entsprechenden Kenntnissen hierzu vielleicht ein Meinung mitteilen? Ich denke  sogar, dass ein Unternehmen genau wie eine Privatperson bei Kenntniss einer Straftat zur Anzeige verpflichtet ist, was die Entscheidung des Unternehmens noch lächerlicher macht, oder?


Es wird Zeit Hackern, die Insbesondere geziehlt und in Abstimmung handeln, hier klare Grenzen zuzuweisen. Deutschland ist jetzt schon bedenklich stark durch Hacker vertreten und macht Produkte wie Onlinebanking zum einem Risikospiel sondergleichen. Das sind keine Kinderspiele mehr sondern geziehlte kriminälle Handlungen die Straftrechtlich auch im Interesse der Unternehmen verfolgt werden sollten. Statt dessen hat man den Eindruck das die Provider gemeinsam mit den Tätern agieren und letzlich dafür verantwortlich sind, dass diese nicht erfolgreich verfolgt werden. Ausnahmen bestätigen das die rechtliche Grundlage vorhanden ist und es wird Zeit das sich hier etwas ändert.


Ich würde mich echt freuen wenn jemand hierzu eine Qualifizierte Meinung hat und diesbezüglich sich hier äußert.


 


Greetz und bis bald,


 


N8tFalke

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Ergänzung..... N8tFalke
Ergänzung..... crowie
MLH N8tFalke „Eventuell Decken Provider ja Täter, Anzeige erfolgt.....“
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Hallo
ziemlich interessant was da abgeht.ich fürchte aber, daß Du schlechte Karten hast, was die Adresse der Typen angeht.

Zunächst stellt sich die Sache so dar:

- es liegt ein Vergehen (Einbruch in dein System) und möglicherweise eine Straftat (Kinderpornos) vor.
Beides muß nachgewiesen werden können.

- Du hast noch KEINE Täter, weil zunächst nur auf einen T-online Nummer und auf den Besitzer der Nummer zugegeriffen werden könnte. Damit ist aber nicht gesagt, daß der auch der Täter ist. Bitte bedenke, daß die Sexbilder, die ev. von Deinem Rechner per FTP verschickt wurden DEINE Adresse zeigen, ohne das Du der Täter bist.

- Damit muß der Staatsanwalt ermitteln und daß tut er in diesem Fall , wenn öffentlches Interesse vorliegt .
Das heißt konkret : ein Einbruch muß einen größeren wirtschaftlichen Schaden verursachen oder Kinderpornos waren im Spiel. Aber es muß nachweisbar sein, sonst passiert garnix.

- Wenn der Staatsanwalt ermittelt, bist Du Zeuge und ahst übrigens auch kein Anrecht auf Bekanntgabe der Daten. Allerdings kommt die Telekom nich umhin, Ihre Daten dann an die Staatsanwaltschaft herauszurücken. Das schaffen nicht mal Banken.

- Die nächste Ebene ist die zivilrechtliche. DU kannst klagen auf Unterlassung , auf Schadenersatz o.ä.
Es ist sogar möglich die Telekom zu verklagen um sicherzustellen, daß die Angriffe aufhören. Aber dazu brauchst Du massig Knete und Zeit. Erinner Dich an die teúren Klagen in den USA seitens der Musikindustrie gegen z.B. Napster.

- Mein Rat : Versuch die Kripo mit Kinderpornos heiß zu machen. Da laufen die Jungs echt zur Höchstform auf und Du brauchst Dich um nix zu kümmern.Und wenn es zum Prozeß kommen sollte, hast Du die Namen der Typen und (nach einer ev.Verurteilung) auch die Bestätigung der Schuld.Damit steht einem erfolgreichen Zivilprozeß nichts mehr in Weg.

Ansonsten bleibt Dir zunächst wirklich nur Deinen Rechner dichtzumachen.

MfG
MlH

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Und ich??? J-G-W