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Eventuell Decken Provider ja Täter, Anzeige erfolgt.....

N8tFalke / 118 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe im September Anzeige gegen Unbekannt gestellt. Die Angriffe auf mein System haben natürlich nicht aufgehört und waren in der gesamten Zeit einige male Erfolgreich. Es wurde unter anderem auch Zeitweise ein FTP-Server vor meiner Nase eingerichtet.


Nun habe ich es momentan endlich geschafft, mein System so abzusichern, dass keine Erfolgreichen Zugriffe mehr erfolgen. Die Täter sind dazu übergegangen, ein bis zwei mal die Woche mit mehreren Personen ein Koordinierten Angriff auf mein System durchzuführen. Bei der Rückverfolgung habe ich diese, zumeist Kunden von T-Online, ermittelt und T-Online gebeten, diese Personen der Staatsanwaltschaft mitzuteilen. Nachgewiesen habe ich dabei den Koordinierten Angriff. Zur Abmahnung der Kunden hat sich bisher T-Online immer bereit erklärt.


Hingegen die Personen der Staatsanwaltschaft zu nennen, nicht!!!


Nach dem Gesetzt gilt:



StGB § 202a Ausspähen von Daten












(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.


StGB § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten












(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Der Versuch ist strafbar.


(3) § 267 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.


 


StGB § 303a Datenveränderung












(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Der Versuch ist strafbar.


 


Somit erfüllen die Täter den Tatbestand nach StGB!! Wenn nun T-Online darüber informiert ist und Kenntniss von Straftatbestand hat, was hier der Fall ist, stellt sich mir doch die Frage, ob eine Weigerung zur Mitteilung nicht selbst ein strafbares Vorgehen ist, oder?


Hier deckt nach Kenntissnahme einer Straftat das Unternehmen Täter und leistet so doch Beihilfe und letzlich eine Verschleierung der Straftaten durch, was ich für äußerst Bedenklich halte. Kann mir jemand mit Entsprechenden Kenntnissen hierzu vielleicht ein Meinung mitteilen? Ich denke  sogar, dass ein Unternehmen genau wie eine Privatperson bei Kenntniss einer Straftat zur Anzeige verpflichtet ist, was die Entscheidung des Unternehmens noch lächerlicher macht, oder?


Es wird Zeit Hackern, die Insbesondere geziehlt und in Abstimmung handeln, hier klare Grenzen zuzuweisen. Deutschland ist jetzt schon bedenklich stark durch Hacker vertreten und macht Produkte wie Onlinebanking zum einem Risikospiel sondergleichen. Das sind keine Kinderspiele mehr sondern geziehlte kriminälle Handlungen die Straftrechtlich auch im Interesse der Unternehmen verfolgt werden sollten. Statt dessen hat man den Eindruck das die Provider gemeinsam mit den Tätern agieren und letzlich dafür verantwortlich sind, dass diese nicht erfolgreich verfolgt werden. Ausnahmen bestätigen das die rechtliche Grundlage vorhanden ist und es wird Zeit das sich hier etwas ändert.


Ich würde mich echt freuen wenn jemand hierzu eine Qualifizierte Meinung hat und diesbezüglich sich hier äußert.


 


Greetz und bis bald,


 


N8tFalke

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Ergänzung..... N8tFalke
Ergänzung..... crowie
Edonkey-Ports Spacebast
RE:RE:RE:RE: Spacebast
RE:RE:RE:RE: N8tFalke
Und ich??? J-G-W
username_deleted N8tFalke „Eventuell Decken Provider ja Täter, Anzeige erfolgt.....“
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AVE N8TFalke,
sei gegrüsst unter den Lebenden.
Naja manche Dinge gehen manche nicht.
Wir (DU SIEHST ICH SEH UNS SCHON ALS VERBÜNDETE) müssen uns nur die Frage stellen, ob du die Information brauchst um nachzuweisen, dass du an gewissen Vorgängen unschuldig bist oder ob du diese Technik anwenden willst.
Generell kann Epiman sagen, dass es Dinge gibt wie wake-on-lan und wake-on-ring, wo man u.U. nicht nur Zugriff hat auf Netzwerke, sondern diese auch noch steuern kann. Dafür sind aber gewisse Bedingungen auf BIT-! zu setzen. Dann könnte es so sein: Z.B. -> Mensch geht aus Haus -> Netzwerk wird aktiviert -> Zugriff erfolgt -> Netzwerk wird deaktiviert. (Oberflächlich technisch gesehen ist ja auch unsere ADSL-Verbindung eine Standleitung mit Zwangstrennung.) Du verstehen?

Jo N8TFalke ich brauch nicht die gekickten Homepages in ihrem wiedererweckten Zustand. Ich wollte was ÜBERPRÜFEN und wundere mich über deine Hartnäckigkeit. Dann kopiere doch diese Seite hier und stelle sie als Index.htm auf deinen T-Online-Homepageplatz. Wenn Du das nicht hinbekommst, dann isses vorbei mit meiner Hilfe.
ALSO EIN BISCHEN GUTER WILLE MUSS JA SCHON ERKENNBAR SEIN.
Internet Explorer-dann auf "DATEI" dann auf "Speichern unter" ...speichern... dann umbenennen in index.htm dann upload auf t-online webspace und das ist der Beweis, dass wir weiterverhandeln.
UND SCHREIB THREAD endlich mal mit D wie Dora am Schluss, Mensch du machst mich noch ganz verrückt.
Noch ein kleiner Tipp wie ich mir manche Dinge zusammenreime. Also stellen wir uns vor wir bekommen ein Päckchen, das verdammt nach einer Telekommunikationsfirma aussieht. Darin ist eine Netzwerk-Lan-ISDN-Kompiekarte. Dabei ein Schreiben mit viel Entschuldigung für Bug in alter 10Base-Lan-Karte und viel Rede von schlechter Downloadrate und nochmal viel Entschuldigung und dann viel Rede von neue gute Karte und umsonst und genaue Einbauanleitung. Und dann --> ein gesockeltes Epromm ist geduldig im aufnehmen von Bits und Bytes....

Aber jetzt machst du erstmal hiervon allem eine Kopie und ab ins Netz und dann sehen wir weiter, was es alles gibt in den unendlichen Weiten des WWW
Schick mir dann die Homepageadresse an epigenese@gmx.net aba beeilen, die Adresse wird nach 14 Tagen gelöscht, da stimmt wohl was mit den Daten net ;-]
UND DUNKELHEIT SENKT SICH NUN ÜBER MEIN HEIM
mit besten Grüssen und vielen Geschenken
Epijesus

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