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Eventuell Decken Provider ja Täter, Anzeige erfolgt.....

N8tFalke / 118 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe im September Anzeige gegen Unbekannt gestellt. Die Angriffe auf mein System haben natürlich nicht aufgehört und waren in der gesamten Zeit einige male Erfolgreich. Es wurde unter anderem auch Zeitweise ein FTP-Server vor meiner Nase eingerichtet.


Nun habe ich es momentan endlich geschafft, mein System so abzusichern, dass keine Erfolgreichen Zugriffe mehr erfolgen. Die Täter sind dazu übergegangen, ein bis zwei mal die Woche mit mehreren Personen ein Koordinierten Angriff auf mein System durchzuführen. Bei der Rückverfolgung habe ich diese, zumeist Kunden von T-Online, ermittelt und T-Online gebeten, diese Personen der Staatsanwaltschaft mitzuteilen. Nachgewiesen habe ich dabei den Koordinierten Angriff. Zur Abmahnung der Kunden hat sich bisher T-Online immer bereit erklärt.


Hingegen die Personen der Staatsanwaltschaft zu nennen, nicht!!!


Nach dem Gesetzt gilt:



StGB § 202a Ausspähen von Daten












(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.


StGB § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten












(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Der Versuch ist strafbar.


(3) § 267 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.


 


StGB § 303a Datenveränderung












(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Der Versuch ist strafbar.


 


Somit erfüllen die Täter den Tatbestand nach StGB!! Wenn nun T-Online darüber informiert ist und Kenntniss von Straftatbestand hat, was hier der Fall ist, stellt sich mir doch die Frage, ob eine Weigerung zur Mitteilung nicht selbst ein strafbares Vorgehen ist, oder?


Hier deckt nach Kenntissnahme einer Straftat das Unternehmen Täter und leistet so doch Beihilfe und letzlich eine Verschleierung der Straftaten durch, was ich für äußerst Bedenklich halte. Kann mir jemand mit Entsprechenden Kenntnissen hierzu vielleicht ein Meinung mitteilen? Ich denke  sogar, dass ein Unternehmen genau wie eine Privatperson bei Kenntniss einer Straftat zur Anzeige verpflichtet ist, was die Entscheidung des Unternehmens noch lächerlicher macht, oder?


Es wird Zeit Hackern, die Insbesondere geziehlt und in Abstimmung handeln, hier klare Grenzen zuzuweisen. Deutschland ist jetzt schon bedenklich stark durch Hacker vertreten und macht Produkte wie Onlinebanking zum einem Risikospiel sondergleichen. Das sind keine Kinderspiele mehr sondern geziehlte kriminälle Handlungen die Straftrechtlich auch im Interesse der Unternehmen verfolgt werden sollten. Statt dessen hat man den Eindruck das die Provider gemeinsam mit den Tätern agieren und letzlich dafür verantwortlich sind, dass diese nicht erfolgreich verfolgt werden. Ausnahmen bestätigen das die rechtliche Grundlage vorhanden ist und es wird Zeit das sich hier etwas ändert.


Ich würde mich echt freuen wenn jemand hierzu eine Qualifizierte Meinung hat und diesbezüglich sich hier äußert.


 


Greetz und bis bald,


 


N8tFalke

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Ergänzung..... N8tFalke
Ergänzung..... crowie
Edonkey-Ports Spacebast
RE:RE:RE:RE: Spacebast
RE:RE:RE:RE: N8tFalke
Und ich??? J-G-W
username_deleted N8tFalke „Eventuell Decken Provider ja Täter, Anzeige erfolgt.....“
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Jo sei gerüsst Vogel der Nacht,
im Schutze der Dunkelheit, will ich herbeischleichen um dir weiter mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Ich hab´mir nun die ganze Sache hier wieder und wieder durchgelesen und musste um es richtig zu verdauen ordentlich den Rebensaft in mich reinschütten. Nun nach genug des guten Weines schreite ich an dir weiter mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
UND NUN KOMMT ES. Es tut mir sehr leid für dich N8tigall aber du must irgend etwas falsch gemacht haben. Wenn ich deine Aussagen genau studiere, komme ich zu dem Schluss, dass es keine handelsüblichen Hacker, Cracker Bauernfänger sind die in dein ultrageheimes Netzwerk eindringen. Es gibt nur eine Handvoll "Dienste", die über entsprechende Technik verfügen und dir dies alles antun können. Bill G., Gott, ICH oder die Geheimdienste der Welt. Nun ICH bin es nicht, Gott und Billy haben keine Zeit -ALSO-.
Ich denke mal du hast den Mossad, CIA, BND, KGB auf dem Hals sprich auf deinem Netzwerk.
Und nun zu deinem Problem der Datensicherheit. Ich hänge dir hier mal ein paar literarische Auszüge rein um dir dein Problem zu verdeutlichen.
"Da auch feste Körper den Schall leiten, ist es möglich mit einem Körperschallmikrofon einen Raum abzuhören, ohne in diesen einzudringen. Dabei beschränkt sich das Gehörte natürlich nicht nur auf den Raum sondern auf mehrere angrenzende Räume oder das ganze Gebäude." ODER "Wenn zu dem abzuhörenden Gebäude kein Zugang besteht, kann man die Schwingungen der Fensterscheiben mit einem Laser oder mit einem Radar erfassen, auswerten und so das im Raum gesprochene Wort hörbar machen." ODER "Wenn das Fenster geöffnet ist oder die Zielpersonen sich im Freien befinden, benutzt man ein Richtmikrofon. Es gibt 2 Konstruktionen. Das Parabolmikrofon ist aufgrund seiner Größe relativ auffällig. Es bündelt die einfallenden Schallwellen und leitet sie zu einem im Brennpunkt befindlichen Mikrofon."

Du siehst, N8tiboy, ES WIRD ERNST.

Nun gut was kannst du tun. Dir ist ja nicht geholfen, wenn ich dir hier deine beängstigende und bedrückende Lage vor Augen führe. NEIN du brauchst einen Ausweg.
Aber ich muss dir vor dem Ausweg trotzallem die beängstigende Mitteilung machen, dass auch eine visuelle Spionage möglich ist. HIER KOMMT ES KNÜPPELDIG
"Für Überwachungssysteme kommen passive und aktive Verfahren in Frage. Aktive Verfahren benutzen eine Strahlenquelle, sei es ein Scheinwerfer im sichtbaren Licht- oder unsichtbaren Infrarotbereich oder einen Hochfrequenzsender. Die reflektierte oder bei Durchleuchtungsverfahren ( ähnlich den Röntgengeräten ) die von den zu beobachtenden Objekten abgeschirmte Strahlung wird mit Hilfe einer Kamera empfangen und, eventuell mit Hilfe eines Computers sichtbar gemacht. Bei der Benutzung von hochfrequenter Strahlung, mit der ganze Häuser durchleuchtet werden können, um den Aufenthaltsort von Personen feststellen zu können, würde man einen Hochfrequenzstrahler, der beispielsweise im Frequenzbereich der Mikrowellenöfen ( 2450 Mhz ) arbeitet, benutzen.
Hochfrequente Wellen in diesem Bereich werden vom Wasser in Wärme umgewandelt. Darauf beruht die Funktion der Mikrowellen. Wenn aber diese Mikrowellen vom Körper in Wärme umgewandelt werden, entsteht sozusagen hinter dem Körper ein Mikrowellenschatten, der ausgewertet werden kann. Es wäre denkbar, daß in einem angrenzenden Haus oder einer über oder unter der Zielwohnung liegenden Wohnung die entsprechende Wand, Decke oder der Fußboden mit einer Tapete belegt ist, auf deren Rückseite kleine flache Antennen angebracht sind, die über Empfänger an einen Computer angeschlossen sind, der ein Bild erzeugt. Wenn ein oder mehrere Sender gepulst sind, kann man durch Auswertung der Laufzeit der Mikrowellen auch ein dreidimensionales Bild der Zielwohnung mit allen darin befindlichen Personen, Tieren und Gegenständen erhalten. Wenn keine an die Zielwohnung angrenzende Wand zugänglich ist wird man durch den Einsatz mehrerer an verschiedenen Orten aufgestellter und abwechselnd eingeschalteter Strahler durch Kombination der erhaltenen Bilder trotzdem ein Gesamtbild erhalten. Denkbar ist auch, daß man nur eine einzige Reihe horizontal oder vertikal angebrachter Empfangsantennen, zum Beispiel in der Fußleiste, und eine dazu im rechten Winkel angebrachte Reihe Sendeantennen auf der anderen Seite des zu durchleuchtenden Hauses benötigt. Durch Kombination von mehreren Sender und Empfängerleisten und Computerauswertung läßt sich wohl fast jedes Durchleuchtungsproblem lösen.

Der menschliche Körper ist, je nach Größe, eine Antenne für eine Frequenz von ca. 80Mhz, so daß auch dieser Frequenzbereich besonders interessant ist. Nicht ganz ausschließen kann man auch, daß es technisch möglich ist, auch reflektierte elektromagnetische Wellen in ein verwertbares Bild umzuwandeln, wie es beim Radar gemacht wird. Dann könnte man Häuser aus einem geparkten Auto heraus „durchsuchen“. Durch die Verwendung von Mikrowellen im Bereich der Mikrowellenöfen ergibt sich ein weiterer Vorteil, denn Strahlung in diesem Bereich ist nicht verdächtig, da es viele Mikrowellenöfen gibt. Aber die in einem solchen Verfahren benutze Hochfrequenzstrahlung wäre natürlich nicht ausschließlich auf die Frequenz von 2450 Mhz beschränkt, da auch Hochfrequenzfelder anderer Frequenzbereiche von in ihnen befindlichen Gegenständen beeinflußt werden. Die in einem solchen Verfahren benutzte Strahlung wäre natürlich viel schwächer, als die von den Mikrowellenöfen erzeugte, denn es kommt ja nicht auf die Erwärmung an, sondern auf die Erzeugung eines Mikrowellenschattens, der dann ausgewertet werden kann.

Auch ein rein passives Verfahren, beruhend auf dem Empfang und der Auswertung der von den Rundfunksendern ausgestrahlten elektronmagnetischen Wellen, wäre bei entsprechendem Rechenaufwand denkbar.

Insofern also ein (zumindest gesundheitlich) unbedenkliches Verfahren. Man sieht also, daß heute zur Durchsuchung eines Hauses kein Durchsuchungsbefehl eines Richters, der ja nur bei Vorlage entsprechender Beweise ausgestellt wird, oder gar eine illegale Durchsuchung in Abwesenheit der Bewohner ( rechtlich natürlich als Einbruch zu werten ) nötig ist. Die Sicherheitsbehörden sehen einfach durch die Wand!

Da lebende Zellen Millimeterwellen abstrahlen ist es auch möglich, Kameras herzustellen, die ohne Mikrowellensender auskommen, also passiv arbeiten. Diese Millimeterwellen durchdringen die Kleidung, so daß man also den Körper, der diese Mikrowellen abstrahlt auch durch die Kleidung hindurch sehen kann. Gegenstände, die die Zielperson beispielsweise in der Tasche trägt können dadurch, daß sie die Millimeterwellen abschirmen, also wieder ein Schatten entsteht, sichtbar gemacht werden. Diese Technik erlaubt also die Durchsuchung von Personen „bis auf die Haut“ auch auf größere Entfernung, ohne daß diese Personen es bemerken. Oder die systematische, in Zukunft sicher auch durch Computereinsatz voll automatisierte Überwachung und Durchsuchung aller Personen in Räumen, auf Straßen und Plätzen. Die US-Firma Millivision ( zu finden im Internet unter http://www.millivision.com ) arbeitet an einem tragbaren batteriebetriebenen Gerät in der Größe einer Radarpistole mit einem auf der Rückseite angebrachten Bildschirm."
Es macht mich nun so unendlich müde, deine trostlose Situation zu bearbeiten, verzeih wenn ich Ruhe brauch aber ich melde mich wieder mit neuen Infos und zumindest Teilen einer Lösung.
Mit allerbesten Grüssen
-EPIGENESE- der Lichtbringer

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