Hallo,
Tatvorwurf: Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten einer Zahlungskarte
Ereigniszeit: April 2021 bis Dezember 2021. Am 10.02.2022 habe ich die Vorladung als Beschuldigter bekommen.
Gruß
Hallo,
Tatvorwurf: Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten einer Zahlungskarte
Ereigniszeit: April 2021 bis Dezember 2021. Am 10.02.2022 habe ich die Vorladung als Beschuldigter bekommen.
Gruß
Da läßt man sich die Beweise zeigen und sagt besser zu der Anschuldigung keinen Ton, außer das man selbst damit nix zu tun hat!
Wenn die dir nen Auszug von deinem Provider zeigen, dass du die in Frage stehende IP Adresse zum Tatzeitraum hattest, dann mußt du da immer zum Rechtsanwalt dackeln...
https://nickles.de/forum/viren-spyware-datenschutz/2022/ermittlungsverfahren-539299002.html
Die Daten deines Routers sind für den Zeitraum definitiv für die Tonne!