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Täterschutz?

jofri62 / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

Tatvorwurf: Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten einer Zahlungskarte

Ereigniszeit: April 2021 bis Dezember 2021. Am 10.02.2022 habe ich die Vorladung als Beschuldigter bekommen.

Gruß

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Alpha13 jofri62 „Täterschutz?“
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Da läßt man sich die Beweise zeigen und sagt besser zu der Anschuldigung keinen Ton, außer das man selbst damit nix zu tun hat!

Wenn die dir nen Auszug von deinem Provider zeigen, dass du die in Frage stehende IP Adresse zum Tatzeitraum hattest, dann mußt du da immer zum Rechtsanwalt dackeln...

https://nickles.de/forum/viren-spyware-datenschutz/2022/ermittlungsverfahren-539299002.html

Die Daten deines Routers sind für den Zeitraum definitiv für die Tonne!

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