Hallo,
Tatvorwurf: Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten einer Zahlungskarte
Ereigniszeit: April 2021 bis Dezember 2021. Am 10.02.2022 habe ich die Vorladung als Beschuldigter bekommen.
Gruß
Hallo,
Tatvorwurf: Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten einer Zahlungskarte
Ereigniszeit: April 2021 bis Dezember 2021. Am 10.02.2022 habe ich die Vorladung als Beschuldigter bekommen.
Gruß
Da läßt man sich die Beweise zeigen und sagt besser zu der Anschuldigung keinen Ton, außer das man selbst damit nix zu tun hat!
Wenn die dir nen Auszug von deinem Provider zeigen, dass du die in Frage stehende IP Adresse zum Tatzeitraum hattest, dann mußt du da immer zum Rechtsanwalt dackeln...
https://nickles.de/forum/viren-spyware-datenschutz/2022/ermittlungsverfahren-539299002.html
Die Daten deines Routers sind für den Zeitraum definitiv für die Tonne!
habe ich die Vorladung als Beschuldigter bekommen.
Von wem? Polizei? Staatsanwalt? Richter?
Täterschutz
Ich nehme an, dass "Täter" hier nicht das richtige Wort ist. Es geht um eine "Vorladung als Beschuldigter".
In dem Fall wäre eine Rechtsberatung hilfreich.
Wenn der Betroffene geringes Einkommen und wenig Vermögen hat, gibt es eine Rechtsberatung kostenfrei.
Informationen dazu gibt es bei den örtlichen Stellen. Aber da muss man einiges von seinen Verhältnissen offenbaren (eigentlich sind Vermögensverhältnissse wie der Kontostand den öffentlichen Stellen heutzutage leider sogar bekannt)
Wenn Dein Anschluss betroffen ist, dann unbedingt beraten lassen - und das vorher.
Die Zeiten, dass Anschlüsse wegen kostenpflichtiger Downloads oder Besuch von kostenpflichtigen web-Seiten beschuldigt wurden, weil Hacker oder andere User das irgendwie bewerkstelligt haben, liegen ein paar Jährchen zurück.
Ob Du ohne Rechsschutz auskommst hängt von Deinen Kenntnissen ab - das kannst Du selbst einschätzen.
Good Luck!
Anne
Nachsatz zu
"gibt es eine Rechtsberatung kostenfrei."
Kostenfrei ist nicht korrekt, es ist eine Pauschale zu zahlen von 50 EUR oder so.
Ich weiß dazu jetzt keine aktuelle Daten.
Anne
Vielleicht sollte er erst einmal schreiben, von wo diese Vorladung gekommen ist. Je nachdem kann bzw. muss man da nämlich unterschiedlich handeln.
Wenn das Pamphlet von der Polizei kommt, dann braucht man erst einmal gar nichts machen - nicht einmal hingehen muss man. Und man muss denen nicht einmal sagen/schreiben, dass man nicht zu denen kommt....
Hier mal ein Link: https://www.rechtsanwalt24.de/vorladung-als-beschuldigter/
Was man allerdings machen kann oder sollte, das ist, dass man denen sagt/schreibt, dass man Einsicht in die Akten nehmen will. Das können die nämlich nicht verwehren. Und dann kann man sich immer noch überlegen, ob es sinnvoll ist, einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Sollte die Vorladung allerdings von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht kommen, dann muss man dort erscheinen.
Wenn das Pamphlet von der Polizei kommt, dann braucht man erst einmal gar nichts machen - nicht einmal hingehen muss man. Und man muss denen nicht einmal sagen/schreiben, dass man nicht zu denen kommt....
Na ja, auch wenn die Vorladung von der Polizei kommt, würde ich mir schon einmal Gedanken machen, wenn ein Ermittlungsverfahren gegen mich läuft...
Was man allerdings machen kann oder sollte, das ist, dass man denen sagt/schreibt, dass man Einsicht in die Akten nehmen will.
Das Akteneinsichtsrecht des Beschuldigten ist allerdings ggfs. nur eingeschränkt. Darüber hinaus bedarf auch die Interpretation des Akteninhaltes ein gerüttelt Maß juristischer Kenntnisse, das ich einem Laien eher absprechen würde...
Und sorry:
Täterschutz?
;-)
Ich befürchte, Du brauchst einen Anwalt...
Ich befürchte, Du brauchst einen Anwalt...
Ich? Nö.... :-)
auch wenn die Vorladung von der Polizei kommt, würde ich mir schon einmal Gedanken machen, wenn ein Ermittlungsverfahren gegen mich läuft...
Klar, das ist ja richtig. Nur besteht keine Verpflichtung, zu einem Vernehmungstermin dort zu erscheinen. Mehr habe ich ja nicht geschrieben.
Hallo Anne,
geht es auch ohne die in diesem Fall alberne Zitierfunktion?
ich glaube das vor den Ermittlungen, im Dezember, viele oder alle IP-Adressen gelöscht wurden.
Gruß
Hallo Herr Oberlehrer - meine Texte gestalte ich ohne die Einwilligung von anderen und deren Meckerei.
Wenn es um Zahlungsvorgänge mittels einer Zahlkarte geht, besteht eventuell ein berechtigtes Interesse an den Nutzern und deren Zugriffsdaten, wozu die IP-Adresse gehört bzw gehören kann.
IP-Adressen werden ansonsten nur kurzzeitig gespeichert.
Ich bin nicht von dem Fach zu dem solche Entscheidungen gehören.
Doch falsche Beschuldigungen lassen sich -fast immer- klären.
Anne
Hallo Anne,
Oberlehrer? Das sind Menschen, welche auf den Tippfehlern ihrer Mitmenschen herumreiten.
Gruß
Das sind keine Tippfehler, wenn Leute nicht hören, wenn sie das statt dass nach einem Komma schreiben. Oder Umgekehrt.
(Damit bist Du nicht gemeint.)
Solche Fehler machen hier auch User, die mit Computern und auch auf anderen Gebieten immens viel Ahnung haben. Und sich auch sehr gut ausdrücken können.
Den kleinen und dabei wesentlichen Unterschied in der Bedeutung dieser beiden Wörter das und dass kennen oder beachten sie dabei nicht.
So etwas muss man einfach hören - beim Schreiben.
Aber ich bin mehr für die Zahlenwelt und deren Regeln zuständig, was hier gar nicht vor kommt.
Schreibfehler stören beim zügigen Lesen.
Du warst hier gar nicht gefragt. Und alles ohne WIKI-Link!
Dein Kommentare sind zumeist so überflüssig, dass ich sie normalerweise gar nicht lese.
...wenn Leute nicht hören, wenn sie das statt dass nach einem Komma schreiben.
Es muss doch erhebend für Dich sein, auf solch ein feines Gehör zurückgreifen zu können.
Ich halte es für primitiv, außerhalb jeder Schule, fremden Menschen in Unkenntnis deren schulischer Bildung, solche Fehler vorzuhalten.
Schreibfehler stören beim zügigen Lesen.
Deine Einlassungen darüber stören nicht nur beim Lesen, lass es doch einfach.
Gruß
h1
Hallo jofri62,
die Zitierfunktion wurde bewusst bei Nickles eingeführt, um den Bezug zum vorherigen Posting unmittelbar und unmissverständlich darzustellen. Es gibt also keinen Grund, dieses zu bemängeln.
Gruß
knoeppken
geht es auch ohne die in diesem Fall alberne Zitierfunktion?
Was soll die Bemerkung denn? Sei doch froh, wenn du überhaupt 'ne Antwort bekommst und belehre den Antwortenden nicht, wie er dir zu antworten hat. Das ist eine Frechheit sondergleichen!