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Täterschutz?

jofri62 / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

Tatvorwurf: Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten einer Zahlungskarte

Ereigniszeit: April 2021 bis Dezember 2021. Am 10.02.2022 habe ich die Vorladung als Beschuldigter bekommen.

Gruß

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Anne_21 jofri62 „Hallo Anne, geht es auch ohne die in diesem Fall alberne Zitierfunktion? ich glaube das vor den Ermittlungen, im Dezember, ...“
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Hallo Herr Oberlehrer - meine Texte gestalte ich ohne die Einwilligung von anderen und deren Meckerei.

Wenn es um Zahlungsvorgänge mittels einer Zahlkarte geht, besteht eventuell ein berechtigtes Interesse an den Nutzern und deren Zugriffsdaten, wozu die IP-Adresse gehört bzw gehören kann. 

IP-Adressen werden ansonsten nur kurzzeitig gespeichert.

Ich bin nicht von dem Fach zu dem solche Entscheidungen gehören.

Doch falsche Beschuldigungen lassen sich -fast immer- klären.

Anne

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