Hallo,
Tatvorwurf: Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten einer Zahlungskarte
Ereigniszeit: April 2021 bis Dezember 2021. Am 10.02.2022 habe ich die Vorladung als Beschuldigter bekommen.
Gruß
Hallo,
Tatvorwurf: Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten einer Zahlungskarte
Ereigniszeit: April 2021 bis Dezember 2021. Am 10.02.2022 habe ich die Vorladung als Beschuldigter bekommen.
Gruß
Hallo Herr Oberlehrer - meine Texte gestalte ich ohne die Einwilligung von anderen und deren Meckerei.
Wenn es um Zahlungsvorgänge mittels einer Zahlkarte geht, besteht eventuell ein berechtigtes Interesse an den Nutzern und deren Zugriffsdaten, wozu die IP-Adresse gehört bzw gehören kann.
IP-Adressen werden ansonsten nur kurzzeitig gespeichert.
Ich bin nicht von dem Fach zu dem solche Entscheidungen gehören.
Doch falsche Beschuldigungen lassen sich -fast immer- klären.
Anne