Hallo,
Tatvorwurf: Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten einer Zahlungskarte
Ereigniszeit: April 2021 bis Dezember 2021. Am 10.02.2022 habe ich die Vorladung als Beschuldigter bekommen.
Gruß
Hallo,
Tatvorwurf: Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten einer Zahlungskarte
Ereigniszeit: April 2021 bis Dezember 2021. Am 10.02.2022 habe ich die Vorladung als Beschuldigter bekommen.
Gruß
Vielleicht sollte er erst einmal schreiben, von wo diese Vorladung gekommen ist. Je nachdem kann bzw. muss man da nämlich unterschiedlich handeln.
Wenn das Pamphlet von der Polizei kommt, dann braucht man erst einmal gar nichts machen - nicht einmal hingehen muss man. Und man muss denen nicht einmal sagen/schreiben, dass man nicht zu denen kommt....
Hier mal ein Link: https://www.rechtsanwalt24.de/vorladung-als-beschuldigter/
Was man allerdings machen kann oder sollte, das ist, dass man denen sagt/schreibt, dass man Einsicht in die Akten nehmen will. Das können die nämlich nicht verwehren. Und dann kann man sich immer noch überlegen, ob es sinnvoll ist, einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Sollte die Vorladung allerdings von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht kommen, dann muss man dort erscheinen.