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Täterschutz?

jofri62 / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

Tatvorwurf: Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten einer Zahlungskarte

Ereigniszeit: April 2021 bis Dezember 2021. Am 10.02.2022 habe ich die Vorladung als Beschuldigter bekommen.

Gruß

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hatterchen1 Anne_21 „Das sind keine Tippfehler, wenn Leute nicht hören, wenn sie das statt dass nach einem Komma schreiben. Oder Umgekehrt. ...“
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...wenn Leute nicht hören, wenn sie das statt  dass nach einem Komma schreiben.

Es muss doch erhebend für Dich sein, auf solch ein feines Gehör zurückgreifen zu können.
Ich halte es für primitiv, außerhalb jeder Schule, fremden Menschen in Unkenntnis deren schulischer Bildung, solche Fehler vorzuhalten.

Schreibfehler stören beim zügigen Lesen.

Deine Einlassungen darüber stören nicht nur beim Lesen, lass es doch einfach.

Gruß

h1

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