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Täterschutz?

jofri62 / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

Tatvorwurf: Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten einer Zahlungskarte

Ereigniszeit: April 2021 bis Dezember 2021. Am 10.02.2022 habe ich die Vorladung als Beschuldigter bekommen.

Gruß

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Wäbbel hjb „Vielleicht sollte er erst einmal schreiben, von wo diese Vorladung gekommen ist. Je nachdem kann bzw. muss man da nämlich ...“
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Wenn das Pamphlet von der Polizei kommt, dann braucht man erst einmal gar nichts machen - nicht einmal hingehen muss man. Und man muss denen nicht einmal sagen/schreiben, dass man nicht zu denen kommt....

Na ja, auch wenn die Vorladung von der Polizei kommt, würde ich mir schon einmal Gedanken machen, wenn ein Ermittlungsverfahren gegen mich läuft...

Was man allerdings machen kann oder sollte, das ist, dass man denen sagt/schreibt, dass man Einsicht in die Akten nehmen will.

Das Akteneinsichtsrecht des Beschuldigten ist allerdings ggfs. nur eingeschränkt. Darüber hinaus bedarf auch die Interpretation des Akteninhaltes ein gerüttelt Maß juristischer Kenntnisse, das ich einem Laien eher absprechen würde...

Und sorry:

Täterschutz?

;-)

Ich befürchte, Du brauchst einen Anwalt...

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