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Täterschutz?

jofri62 / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

Tatvorwurf: Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten einer Zahlungskarte

Ereigniszeit: April 2021 bis Dezember 2021. Am 10.02.2022 habe ich die Vorladung als Beschuldigter bekommen.

Gruß

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Anne_21 jofri62 „Täterschutz?“
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Täterschutz

Ich nehme an, dass "Täter" hier nicht das richtige Wort ist. Es geht um eine "Vorladung als  Beschuldigter". 

In dem Fall wäre eine Rechtsberatung hilfreich.
Wenn der Betroffene geringes Einkommen und wenig Vermögen hat, gibt es eine Rechtsberatung kostenfrei.
Informationen dazu gibt es bei den örtlichen Stellen. Aber da muss man einiges von seinen Verhältnissen offenbaren (eigentlich sind Vermögensverhältnissse wie der Kontostand den öffentlichen Stellen heutzutage leider sogar bekannt)

Wenn Dein Anschluss betroffen ist, dann unbedingt beraten lassen - und das vorher.

Die Zeiten, dass Anschlüsse wegen kostenpflichtiger Downloads oder Besuch von kostenpflichtigen web-Seiten beschuldigt wurden, weil Hacker oder andere User das irgendwie bewerkstelligt haben, liegen ein paar Jährchen zurück.

Ob Du ohne Rechsschutz auskommst hängt von Deinen Kenntnissen ab - das kannst Du selbst einschätzen.

Good Luck!
Anne

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