Hallo,
Tatvorwurf: Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten einer Zahlungskarte
Ereigniszeit: April 2021 bis Dezember 2021. Am 10.02.2022 habe ich die Vorladung als Beschuldigter bekommen.
Gruß
Hallo,
Tatvorwurf: Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten einer Zahlungskarte
Ereigniszeit: April 2021 bis Dezember 2021. Am 10.02.2022 habe ich die Vorladung als Beschuldigter bekommen.
Gruß
Ich befürchte, Du brauchst einen Anwalt...
Ich? Nö.... :-)
auch wenn die Vorladung von der Polizei kommt, würde ich mir schon einmal Gedanken machen, wenn ein Ermittlungsverfahren gegen mich läuft...
Klar, das ist ja richtig. Nur besteht keine Verpflichtung, zu einem Vernehmungstermin dort zu erscheinen. Mehr habe ich ja nicht geschrieben.